Frage an Martin Gerster von Volker K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gerster
Wir haben bei der Allianz eine Lebensversicherung abgeschlossen, die zum 1.Juni 2013 abläuft. Wann wird der Vermittlungsausschuss zum Sepa-Begleitgesetz, Änderung des VAG tagen? Wann ist mit einer abschließenden Abstimmung zu rechnen? Welche Änderungen fordert die SPD, um die finanziellen Einbußen zu verhindern oder zu verringern?
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kühling
Sehr geehrter Herr Kühling,
der Vermittlungsausschuss wird morgen über das Thema beraten. ( http://www.bundesrat.de/cln_227/nn_8992/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/termine-to/17wp/2013-01-29_20Sitzung.html?__nnn=true ) Wann genau die ausverhandelten Ergebnisse abstimmungsfähig sind, lässt sich leider nicht seriös vorhersagen.
Mir ist wichtig festzuhalten, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Antrag der SPD-regierten Bundesländer Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz zustande kam, um die vorgesehenen Gesetzesregelungen zur Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen im Sinne einer gerechteren gesellschaftlichen Lastenverteilung zu überarbeiten.
Im entsprechenden Beschluss (Bundesratsdrucksache 702/12)vom 14.12.2012 heißt es: „Ziel ist es einerseits, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber andererseits, diese Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen. Für den Bundesrat ist es nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen. Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern, die sich vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise nunmehr mit einer geringeren Beteiligung an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten zugunsten der langfristigen Finanzierbarkeit der Verträge begnügen müssten, auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.“
Ich bin überzeugt, dass eine Regelung der Ausschüttung der - ihrer Natur nach stark schwankenden - Bewertungsreserven nicht dazu führen darf, dass Versicherungsunternehmen in unberechenbare Schieflagen geraten, deren Bereinigung zu noch schwerer wiegenden Einbußen für Versicherungsnehmer und Gesamtwirtschaft führen könnte.
Sinnvoll erscheint hingegen eine gesetzlich festzuschreibende Härtefallregelung, um systematisch unumgängliche Kürzungen der Ausschüttungen an ausscheidende Versicherungsnehmer in einem tolerablen Rahmen zu deckeln. Wir werden uns in den anstehenden Verhandlungen, deren Ergebnis ich nicht vorwegnehmen kann, dafür einsetzen, eine Lösung zu finden, die den Interessen aller Versicherungsnehmer bestmöglich entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerster