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Martin Gerster
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Frage von Holger K. •

Frage an Martin Gerster von Holger K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Gerster,

da Sie sicherlich wenig Zeit haben, versuche ich meine Frage so kurz wie möglich zu halten:

Ich habe am 02.02.2012 verbindlich eine Photovoltaikanlage bestellt und im Vorfeld hierzu auch den Kreditvertrag unterzeichnet. In gutem Glauben, mich auf die aktuelle Gesetzgebung zu verlassen, in der der 01.07.2012 als nächster Termin zur Kürzung der Förderung genannt war, habe ich mich trotz der deutlich höheren Kosten für deutsche Technik und einen kleinen Handwerksbetrieb aus der Region entschieden.

Dann kam die Ankündigung, diesen Termin auf den 01.04.2012 vorzuziehen. In großer Hektik konnte mir mein Handwerksbetrieb die Fertigstellung zu diesem Termin mit erneutem Kostenaufschlag zusichern.

Keine 24 h später dann ein erneuter Vorzug der Kürzung auf den 09.03.2012. Dies ist nun unmöglich mehr zu schaffen.

Eine vorgezogene Kürzung zu diesem Termin würde mir erhebliche Finanzielle Einbußen bringen und die Finanzierung wesentlich in Frage stellen, zumal die Belastungen unseres neu errichteten EFH ebenfalls noch vorhanden sind.

Eine Stornierung des Auftrages würde nicht nur mich, sondern auch den Handwerksbetrieb ebenfalls in finazielle Bedrängnis führen.

Sicherlich verstehe ich das Bemühen nun eine "Schluss-Ralley" zu verhinden. Was ist jedoch mit den Bürgern, welche schon verbindlich vor der Ankündigung des Änderunstermins unterzeichnet haben?

Gibt es hier eine Übergangsfrist?

Die vollständige Umsetzung der Änderung der EEG und der darin enthaltenen Ermächtigungsverordnung bedeutet dauerhaft sicherlich den Ausstieg aus der Energiewende und sichert nur dauerhaft den Profit unserer 4 großen Energiekonzerne.

Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Für eine zügige Beantwortung meiner Frage darf ich mich schon im Vorfeld recht herzlich Bedanken.

Mir freundlichem Gruß

Holger Kutz

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Sehr geehrter Herr Kutz,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch ich bin der Ansicht, dass die Art und Weise, wie die schwarz-gelbe Bundesregierung die Förderung der Photovoltaik gekürzt hat, nicht im Interesse unserer Handwerksbetriebe und ihrer Kunden war, die vor allen Dingen Planungssicherheit brauchen.

Dieser Haltung entspricht das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD-Bundestagsfraktion in der namentlichen Abstimmung vom 29. März:
www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/20120329_2.pdf .

Meine Position zu der entsprechenden Initiative hatte ich im Vorfeld der Abstimmung gegenüber der Öffentlichkeit mehrfach dargelegt:
http://www.martin-gerster.de/service/presse/wahlkreis/meldung.htm?id=865
http://www.martin-gerster.de/service/presse/archiv/meldung.htm?id=838

Ich hoffe Ihnen deutlich gemacht zu haben, warum auch ich den energiepolitischen Kurs der Regierungskoalition ablehne und froh bin, dass wenigstens die angestrebte Umgehung des Parlaments durch die angedachte Verordnungsermächtigung verhindert werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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