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Martin Dulig
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Frage von Manuel R. •

Wieso gibt es zur Impfquote von Abgeordneten nur Umfrageergebnisse und keine nachgewiesenen Zahlen, wo doch sogar mein Friseur meinen Impfstatus abfragen darf? Oder gibt es da eine Statistik?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage!

Die Auskunftspflicht nach § 36 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz gilt nur für die in § 36 Absatz 1 und Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen und Unternehmen, aus dem Grunde, weil wir es dort mit besonders gefährdeten Personen zu tun haben (bspw. in KiTas, Heimen, Pflegeeinrichtungen). Daher ist der Impfstatus der Abgeordneten nicht statistisch erfasst.

Unter https://www.bundestag.de/allgemeinverfuegung ist ersichtlich, dass im Bundestag die 3-G-Regelung umgesetzt wird, hier ist auch festgehalten: "Die im Rahmen von Nummern 3 bis 8 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Zutrittskontrollen verarbeitet werden. Sie werden nicht gespeichert."

Alles Gute und freundliche Grüße,

Team Martin Dulig

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