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Martin Dulig
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Frage von Daniel G. •

Wie unterstützt Sachsen die Jobcenter, um Langzeitarbeitslose nicht weiter aus der Gesellschaft zu drängen?

Mit Einführung des Bürgergeld reagierten die Jobcenter auch in Sachsen sofort und stellten zahlreiche Maßnahmen fast vollständig ein (AGH, AVGS), die eigentlich ausgebaut werden sollten. Nun hat Frau Nahles verkündet, dass die Tarifsteigerungen maßgeblich daran Schuld sind. Es wurde also wieder ein Gesetz verabschiedet, ohne die Finanzierung zu klären, denn der Start der Tarifrunde war ja längst klar. Geld nur für die Verwalter, nicht aber für die Betroffenen? Was tut Sachsen, insbesondere Ihr Ministerium dafür, dass die gut gemeinten Maßnahmen tatsächlich auch Wirkung entfalten und umgesetzt werden können? Sonst bekommen die Kolleginnen und Kollegen der Jobcenter zwar gutes Geld, gute Arbeit können sie aber nicht leisten, weil ihnen die Mittel fehlen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mittelausstattung der Jobcenter. Das in diesem Jahr in Kraft getretene Bürgergeldgesetz mit dem Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ein Meilenstein zur Anpassung an die aktuellen Bedarfe des Arbeitsmarktes, den ich sehr begrüßt und unterstützt habe.

Auch ich bin durch die aktuell im Raum stehenden Kürzungen im Bundeshaushalt in großer Sorge, dass dieser wichtige Erfolg durch Einsparungen bei den Jobcentern gefährdet werden könnte. Daher setze ich mich – wie in der Vergangenheit – gegenüber der Bundesregierung für eine bedarfsgerechte Mittelausstattung der Arbeitsverwaltung ein. Derzeit laufen im Rahmen der Arbeits- und Sozialminister der Länder Abstimmungen für eine gemeinsame Positionierung gegenüber dem Bund in dieser Frage.

Als Sächsischer Arbeitsminister ist es mir ein wichtiges Anliegen, allen Erwerbspersonen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Daher unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mit dem Förderprogramm „TANDEM Sachsen“ Familien mit dem Ziel, die Erwerbschancen der Eltern und die Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder zu stärken. Dabei soll möglichst eine erwerbsfähige Person der Familie in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Dulig

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