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Martin Dulig
SPD
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Frage von Erhard J. •

Was sagen Sie zu dem neuen Wahlrechtsgesetz, dem gegenwärtigen Rechtsstreit vor dem BVG in Karlsruhe und meinen Vorschlag für ein neues Wahlrechtsgesetz.

Sehr geehrter Herr Dulig,

mein Vorschlag für ein >neues Wahlrechtsgesetz<:

*Deutschland wird in 300 Wahlkreise aufgeteilt und die jeweils zwei
besten Kandidaten ziehen in den Deutschen Bundestag ein.

Keine 5 % Hürde und keine Überhangmandate.
600 Bundestagsabgeordnete und basta!*

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.
vielen Dank für Ihre Anregung! In unserer Demokratie ist es wichtig, dass Entscheidungen auf einem breiten Konsens beruhen, der die unterschiedlichen Perspektiven und Bedürfnisse aller Menschen in unserer Gesellschaft berücksichtigt. Genau dies war die Absicht der Verfassungsmütter und-Väter, als im Parlamentarischen Rat aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus das Grundgesetz erdacht haben. In der parlamentarischen Demokratie deutscher Prägung geht es um eine gerechte Repräsentation, die durch das Verhältniswahlrecht gewährleistet wird. Wenn auch mit Makeln, hat sich dieses Wahlrecht für die Bundesrepublik bewährt. Auch wenn Ihr Vorschlag vielleicht nicht direkt umsetzbar ist, zeigt er doch Ihr Engagement und Ihren Willen, positive Veränderungen anzustoßen. Durch den demokratischen Meinungsbildungsprozess können wir gemeinsam Lösungen finden, die den Interessen und Werten unserer Gemeinschaft entsprechen. Im Juni 2023 wurde das Gesetz zur Wahlrechtsreform vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Nun haben sich Parteien und Bürger an das Bundesverfassungsgericht mit der Frage gewandt, ob die neuen Regelungen möglicherweise verfassungswidrig sind. Das Urteil ist abzuwarten.

Ihr Team Dulig

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