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Martin Dulig
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Frage von Robert S. •

Sind internationale Verträge auch für Sachsen bindend und müssen hier politisch handlungsleitend wirken?

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Sehr geehrter Herr S.,

völkerrechtliche Verträge sind selbstverständlich auch für den Freistaat Sachsen bindend und hier politisch handlungsleitend. Nach Artikel 28 und Artikel 32 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind völkerrechtliche Verträge für alle deutschen Bundesländer verbindlich. Dies basiert entweder darauf, dass der Freistaat selbst einen völkerrechtlichen Vertrag schließt, soweit die Gesetzgebung des Landes direkt betroffen ist (was sehr selten der Fall ist). Im Vorfeld muss die Landesregierung hierzu jedoch die Zustimmung der Bundesregierung einholen. Ein völkerrechtlicher Vertrag wird dabei wie ein Landesgesetz behandelt. Oder der völkerrechtliche Vertrag wurde durch den Bund geschlossen und so gilt dieser als Bundesrecht auch für das Land, wie alle anderen Bundesgesetze auch. Das bedeutet, dass Sachsen, wie jedes Bundesland, verpflichtet ist, internationale Abkommen und Verträge einzuhalten, weil sie entweder als Bundes- oder Landesrecht gelten.

Für die Umsetzung und Einhaltung völkerrechtlicher Verträge in Sachsen ist die Sächsische Staatsregierung verantwortlich. Sie ist dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarungen umzusetzen. Dies können z.B. Gesetzesänderungen, deren Beschluss beim Parlament liegt, Verwaltungsmaßnahmen oder die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Personal sein.

Es ist von großer Bedeutung, dass Sachsen die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge ernst nimmt, da dies nicht nur eine rechtliche Verpflichtung darstellt, sondern auch zur Stabilität der internationalen Beziehungen beiträgt und das Vertrauen in die Bundesrepublik Deutschland als verlässlichen Partner stärkt.

Viele Grüße
Ihr Team Dulig

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