Frage von Mathias T. • 10.02.2022
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Martin Dulig, warum wird das Bundesgesetz zur Impfpflicht im Gesundheitswesen in Sachsen nicht zügig umgesetzt?
Antwort von Martin Dulig SPD • 14.03.2022
Sehr geehrter Herr T.,
das zuständige Sozialministerium arbeitet selbstverständlich mit Hochdruck an der Umsetzung des Bundesgesetztes. Für die Umsetzung sind die Städte und Kreise in Sachsen zuständig, sie erhalten dazu Vollzugshinweise vom Ministerium (siehe: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Vollzugshinweise-Paragraph-20a-IfSG-fuer-Einrichtungen.pdf).
Weiteres erfragen Sie bitte im zuständigen Ministerium.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Martin Dulig