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Martin Dulig
SPD
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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrter Herr Dulig. sind Sie dafür oder dagegen, dass Gerichtsverhandlungen live im Fernsehen übertragen werden können?

Sehr geehrter Herr Dulig,

zu diesem Thema hat vor einigen Jahren schon einmal ein
SPD-Bundesjustizminister einen Vorstoß gemacht,
ist aber gescheitert.

Was sagen Sie zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

E. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,
bislang waren Audio- und Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen generell nicht zugelassen. Doch es gibt viele Gerichtsverfahren, die von besonderem öffentlichem Interesse sind. So können zum Beispiel Verhandlungen für Medienvertreter künftig in einen separaten Raum übertragen werden, wenn der Zuschauerbereich im Gericht selbst zu klein ist. Das entsprechende Gesetz dafür ist am 2018 in Kraft getreten. Damit wurde das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und von Urteilsverkündungen moderat gelockert. Ein generelles Verbot scheint angesichts des gewandelten Medienverständnisses und des Umgangs mit modernen Kommunikationsformen nicht mehr zeitgemäß. Doch eine pauschale Freigabe und Übertragung im Fernsehen ist aber sehr schwierig umzusetzen, da auch die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gewahrt werden müssen. Insbesondere die, des Angeklagten im Strafverfahren oder von Zeugen, müssen geschützt werden. Es gibt auch die Befürchtung, dass es zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungen des Prozesses komme, etwa durch die Sensationslust oder die Beeinflussung von Zeugenaussagen. Martin Dulig hat sich jedoch noch nicht intensiv mit der Frage beschäftigt und seine Meinungsbildung nicht abgeschlossen, da es auch nicht in seinem Fachgebiet liegt.

Bei Rückfragen können Sie sich auch gerne an die Justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Frau Hanka Kliese wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Dulig

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