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Martin Dulig
SPD
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Frage von Ina W. •

Sehr geehrter Herr Dulig, der CDU-Abgeordnete Wanderwitz will vom Bundestag ein AfD-Verbotsverfahren beantragen lassen. Dafür ist er auf der Suche nach Unterstützern - auch außerhalb seiner Fraktion.

Unterstützen Sie diese Initiative? Sind Sie aktiv für ein Verbot der AfD bzw. für die Prüfung eines Afd-Verbots?

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Liebe Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem aktuellen und viel diskutierten Thema.

Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die die demokratische Grundordnung in Deutschland abschaffen und beseitigen will. Nicht erst seit der Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei ist klar, dass die AfD eine Gefahr für unsere Demokratie ist. Alle Demokratinnen und Demokraten sind aufgerufen, sich dagegen zu wehren und andere Menschen davon zu überzeugen, dass die Wahl einer rechtsextremen Partei, so groß der Frust auch sein mag, keine Lösung für tatsächliche oder gefühlte Probleme ist. Und ja, die Demokratie kann sich zur Wehr setzen. Dazu unten mehr.

Die Absicht des CDU-Abgeordneten Wanderwitz, im Bundestag einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen, ist ein umstrittenes Thema. Es zeigt aber auch seinen Mut, sich der Problematik zustellen. Herr Wanderwitz exponiert sich, er hat eine klare Haltung für unsere Demokratie und scheut nicht den Konflikt. Das gilt es zu honorieren. Dennoch gehen Meinungen über den Sinn eines solchen Verfahrens gehen auseinander.

Einige argumentieren, dass ein Verbot der AfD gerechtfertigt wäre, da die Partei wiederholt mit rechtsextremen Ansichten und Hassreden in Verbindung gebracht wurde. Ein Verbot könnte dazu beitragen, extremistische Elemente aus dem politischen Diskurs zu entfernen und den demokratischen Prozess zu schützen. Es könnte auch dazu beitragen, eine klare Grenze zwischen akzeptablen und inakzeptablen politischen Positionen zu ziehen. Andererseits bestehen Zweifel an der Wirksamkeit eines solchen Verbotsverfahrens. Ein Verbot könnte die AfD als Opfer stilisieren und ihr eine Plattform für Opfernarrative bieten, was möglicherweise zu einer Stärkung der Partei führen könnte. Zudem könnte ein Verbotsverfahren auch die Frage aufwerfen, ob es angemessen ist, eine demokratisch in den Bundestag gewählte Partei zu verbieten.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Verbotsverfahren ein komplexer juristischer Prozess ist, der sorgfältig abgewogen werden muss. Es müssen klare juristische Beweise für extremistische Tendenzen und verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen.

Fakt ist aber: Die AfD wird immer extremistischer und gefährlicher, weshalb immer mehr Menschen ein Verbot der Partei fordern. Das Grundgesetz sieht vor, dass Parteiverbote dem Schutz der wehrhaften Demokratie dienen. Zuständig für die Entscheidung über ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind aber nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Letztlich handelt es sich aber um eine politische Entscheidung, die trotz rechtlicher Voraussetzungen auch unterbleiben kann. Eine Partei kann verboten werden, wenn sie unsere demokratische Grundordnung gefährdet. Dazu gehört der Schutz der Menschenwürde, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht bei der AfD aufgrund ihrer rassistisch-nationalistischen Ausrichtung die Voraussetzungen für ein Parteiverbot als erfüllt an (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtsinstitut-vorrausetzungen-fuer-verbot-der-afd-erfuellt). Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "Verdachtsfall" eingestuft. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelnen Landesverbänden der AfD unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbot droht.

Ob die AfD insgesamt verboten werden kann, hängt also von verschiedenen rechtlichen, politischen und demokratiepolitischen Faktoren ab, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Parteiverbote sind ein komplexes und kontroverses Thema, das im Einklang mit dem Grundgesetz behandelt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Team Dulig

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