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Martin Dulig
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Frage von Hardy R. •

Hiermit nehme ich Bezug auf einen Artikel in der SZ vom 02.02.22 Kollwitz-Haus bekommt 100.000 Euro. Das Geld stammt aus Vermögen einstiger Parteien und Massenorganisationen der DDR.

Eine bedeutende Künstlerin wie Käthe Kollwitz zu unterstützen bzw. zu würdigen ist aller Ehren wert und durchaus eine Aufgabe der Gesellschaft. In den letzten Lebenstagen von Käthe Kollwitz war es der Wettiner Prinz Ernst Heinrich von Sachsen, der dieser bedeutenden Künstlerin ganz aktiv half. Allerdings tat er dies aus seinem eigenen bzw. dem Vermögen des Vereins Haus Wettin Albertinischer Linie e.V. Da Käthe Kollwitz eindeutig nicht eine Verfolgte des DDR-Regimes war, drängt sich mir nun der Verdacht auf, dass die jetzt verwendeten Mittel zweckentfremdet genutzt werden. Anlässlich des heutigem Vierzigsten Jahrestages meiner Sippenhaftung und dem damit verbundenen Berufsverbot möchte ich Sie ganz konkret fragen. Wie kann es sein, dass für das Käthe Kollwitz Haus in Moritzburg 100 000 € aus dem Vermögen einstiger Parteien und Massenorganisationen der DDR bereitgestellt werden, während die Opfer des DDR Regimes weitestgehend leer ausgehen?

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir gern beantworten. Wie Sie in Ihrer Frage bereits andeuten, steht die Förderung des Käthe-Kollwitz-Hauses in Moritzburg nicht zur Diskussion und ist angemessen. Es spricht für die große Bedeutung des Hauses und für das Engagement des dort tätigen Teams, dass es zu den förderwürdigen Einrichtungen und Projekten gezählt wird.

Im Schlussbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR von 2006 wird die Verwendung des PMO-Vermögens aufgeschlüsselt, demnach werden 17% (155,1 Mio. €) für die Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege / Förderung eingesetzt. Siehe  https://dserver.bundestag.de/btd/16/024/1602466.pdf

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung beschlossen. Das Gesetz ist am 29. November 2019 in Kraft getreten. Demnach hat sich die SED-Opferrente für die anerkannten Opfer des SED-Regimes auf 330 Euro erhöht.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Dulig

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