Herr Dulig, Sie sind Mitglied der Regierung und Abgeordneter. Aus meiner Sicht geht das gar nicht. Es muß ja eine strenge Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative geben. Erklären Sie mir das
Bitte Antwort nach welchen Gesetzen das zulässig ist.
GG
Michael M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaates Sachsen und die weiteren Gesetze verbieten nicht, dass Abgeordnete auch Ministerin oder Minister sein können. Deswegen spricht man hier von einer Gewaltenverschränkung. Es ist sogar üblich, dass Ministerinnen und Minister auch Mitglieder eines Parlaments sind. Dies gilt sowohl auf Bundesebene wie auch bei uns in Sachsen.
Als Abgeordneter fühle ich mich eng mit den Menschen in meinem Wahlkreis Radebeul – Moritzburg – Radeberg verbunden. Hier lebe ich und weiß, was die Menschen von der Landespolitik erwarten. Diese Nähe hilft mir auch bei meiner Arbeit als Staatsminister.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig