Frage an Martin Dulig von Lars K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dulig,
Seit mehr als 10 Jahren sind nachstehen Aufgaben offen.
Nähere Erläuterungen und Begründungen oder sonstige Umschreibungen möchte ich mir ersparen, da diese Ihnen mit Sicherheit bekannt sind.
1. Abschaffung der Kurzen Südabkurvung über den NW von Leipzig.
2. Abflug und Landung Gleichverteilung auf beide Landebahnen tagsüber und nachts.
3. Triebwerksprobeläufe nur in der Schallschutzhalle.
Diese Aufgaben könnten und sollten in der ersten Hälfte der nächsten Legislaturperiode erfüllt werden.
Ich bin der Meinung, dassdiese Aufgaben in der ersten Hälfte der kommenden Legislaturperiode erledigt werden müßte. Ich bitte um kurze unkomplizierte Antwort.
Hinsichtlich der Umweltproblematik (co2) sollten Maßnahmen zur Einschtänkung eingeführt werden. Dazu gehören auch Umstellungen der Flugkosten auf ihre tatsächliche Höhe:
. (CO2-Steuer, Mehrwertsteuer, Kerosinsteuer u.a.) für den Personen, Waren und Militärischen Transport. Wie stehen Sie zu diesem Problem? L. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Flughafen Leipzig/Halle. Grundsätzlich wollen wir den aktiven und passiven Fluglärmschutz an beiden sächsischen Flughäfen konsequent fortführen und erweitern. Im Verkehrsministerium soll ein Fluglärmbeauftragter ernannt werden, denn wir sind sicher, dass bessere Lösungen für Fluglärm vor Ort nur durch mehr Dialog und eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erreicht werden kann.
Sie sprechen zunächst den Flugverkehr auf der sogenannten „Kurzen Südabkurvung“ an. Zunächst gilt: Ich als Landesverkehrsminister kann eine Änderung nicht einfach anordnen. Die Flugrouten festlegen kann nur die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) in Verbindung mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Bedauerlicherweise hat sich das von CSU-Minister Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium als vorgesetzte Behörde nach meiner Kenntnis jüngst gegen die Umsetzung einer positiv beschiedenen Petition an den Deutschen Bundestag zur Beschränkung des Flugverkehrs auf der Kurzen Südabkurvung auf Flüge mit einem maximalen Abfluggewicht von 30 Tonnen ausgesprochen.
Hinzu kommt, dass für die aktuell geltenden Regeln und Flugrouten ein sogenannter Bestandsschutz gilt: Sie sind von der Fluglärmkommission beschlossen und durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Das gilt auch für die Flüge auf der Kurzen Südabkurvung, die Sie ansprechen. Im Zuge des Flughafenausbaus steht jedoch in Kürze ein Planergänzungsverfahren an – und damit verbunden auch Änderungen der Flugrouten. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass auf diesem Wege auch das Flugverfahren auf der Kurzen Südabkurvung geändert wird, entweder durch eine gänzliche Abschaffung oder durch eine Beschränkung, wie in der Petition gefordert.
Ich verstehe Ihren Ärger darüber, dass die Start- und Landebahnen (SLB) noch immer nicht gleichmäßig genutzt werden. In der Tat gab es im Jahr 2018 an drei Tagen maximal 159 Flugbewegungen während der Nacht, wobei die SLB Süd mit ca. 93% häufiger benutzt wurde als die SLB Nord.
Die Flugzeuge werden von der DFS auf die Landebahnen verteilt. Sie entscheidet auf Grund von Faktoren wie Sicherheit und Lärmbelästigung, welche SLB ein Flugzeug nutzt. Mein Ministerium und ich können an die DFS appellieren, die Flugzeuge gleichmäßiger auf beide Bahnen zu verteilen, und wir können sie darin unterstützen, die nötigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Wir können ihr diesbezüglich jedoch keine Vorschriften machen.
Um eine bessere Verteilung der Flugbewegungen auf beide Bahnen zu erreichen hat die Fluglärmkommission den Vorschlag gemacht, bei der sogenannten „Betriebsrichtung 08“ (Richtung Ost) die nach Norden startenden Flugzeuge von der Nordbahn starten zu lassen. Die DFS hat diesen Vorschlag untersucht und festgestellt, dass diese Maßnahme die Zahl der jährlichen Bahnkreuzungsvorgänge verdoppeln würde; die Risikosituation läge damit teilweise deutlich über der DFS-Risikogrenze.
Der Planfeststellungsbeschluss enthält die Auflage A II. 4.7.6, die die Gleichverteilung auf die Start- und Landebahnen fordert – allerdings mit der Einschränkung: „soweit flugsicherheitlich vertretbar“. Nach der Risikoeinschätzung der DFS ist dies offensichtlich nicht gegeben, und ohne weitere bauliche Maßnahmen ist der Vorschlag derzeit nicht umsetzbar. Durch DFS, DHL und Flughafen wird derzeit ein Maßnahmenkonzept dazu erarbeitet, wie das Sicherheitsrisiko beim Kreuzen der Südbahn weiter reduziert werden kann. Die Maßnahmen sollen der Fluglärmkommission im Oktober vorgestellt werden.
Zu Ihrer letzten Frage: Die geltende Betriebsregelung genehmigt Probeläufe am Tag beim Eintreten bestimmter Randbedingungen. Solche Probeläufe am Tag wurden bei der Bewertung als unkritisch eingeschätzt und finden i.d.R. in der Halle statt. Nur in sehr wenigen einzelnen Ausnahmefällen erfolgen die Probeläufe vor der Halle. Diese Regelungen wurden sehr eng gefasst erlassen und werden eingehalten. Sie schließen Triebwerksprobeläufe in der Nacht aus.
Der Flughafen Leipzig beantragte im Mai 2012, ergänzend im Oktober 2014 sowie im Januar 2015 beim SMWA eine Änderung der Betriebsregelung für die Triebwerksprobelaufhalle. Mit der beantragten Änderung sollen Ausnahmen für die Durchführung von Triebwerksprobeläufen außerhalb der Lärmschutzhalle, auch in den Nachtstunden, geregelt werden. Diese Änderung schätze ich als sehr kritisch ein.
In dem eingeleiteten Genehmigungsverfahren gingen über 2.000 private Einwendungen und 24 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Deren Sichtung zeigte, dass mögliche Umweltauswirkungen auf nahe gelegene FFH- und SPA-Gebiete und die Avifauna sowie bauliche Alternativen nur ungenügend geprüft waren. Zudem fehlt bislang eine stichhaltige Rechtfertigung für die gewünschten Triebwerksprobeläufe in den Nachtstunden außerhalb der vorhandenen Triebwerksprobelaufhalle.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig