Frage an Martin Dulig von Gerlinde D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dulig,
die Belastung von Gesundheit und Umwelt durch den zunehmenden Fracht- und Militärflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle über 24 h täglich ist schon jetzt beträchtlich und wird durch den geplanten Ausbau noch um ein Vielfaches zunehmen.
Als eine Maßnahme zum Lärmschutz enthält der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der SLB Süd die Auflage, An-und Abflüge auf beide Landebahnen gleichmäßig zu verteilen (A II.4.7.6); entsprechend der zugrunde liegenden Lärmberechnung. Gegen diese Auflage wird seit über 10 Jahren verstoßen, wie die Zahlen von Mai bis Juli 2019! beispielhaft beweisen:
Nutzung der stadtnahen Südbahn über 24 h: Mai (2019) 76,7%, Juni 75,9%, Juli 77,3%
Nutzung der Südbahn in der Kernnacht (0 - 5 Uhr): Mai (2019) 98,6%, Juni 98,1%, Juli 97,8%
Vor der letzten Landtagswahl haben Sie unter Abgeordnetenwatch versprochen, geltendes Recht zeitnah umzusetzen und für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start- und Landebahnen zu sorgen.
Frage: Warum hat es von Ihnen (als Verkehrsminister - seit 2014...) in der zurückliegenden Amtszeit keinerlei Maßnahmen gegeben, die Gleichverteilung der Bahnen durchzusetzen und damit zum Schutz der betroffenen Bevölkerung vor Fluglärm beizutragen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. G. Kuchta
Sehr geehrte Frau D. K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihren Ärger darüber, dass die Start- und Landebahnen (SLB) noch immer nicht gleichmäßig genutzt werden. Anders als Sie mir und meinem Ministerium vorwerfen, ist in den letzten Jahren dazu jedoch sehr viel geschehen, wenn auch noch keine abschließende Lösung gefunden wurde. Unabhängig von der Verteilung der Flugbewegungen auf die SLB sind in den letzten Jahren übrigens ca. 100 Millionen Euro ausgegeben worden für Schallschutzmaßnahmen.
Ich habe meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, Ihre Zahlen zu überprüfen, und in der Tat gab es im Jahr 2018 an drei Tagen maximal 159 Flugbewegungen während der Nacht, wobei die SLB Süd mit ca. 93% häufiger benutzt wurde als die SLB Nord.
Die Flugzeuge werden von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) auf die Landebahnen verteilt. Sie entscheidet auf Grund von Faktoren wie Sicherheit und Lärmbelästigung, welche SLB ein Flugzeug nutzt. Mein Ministerium und ich können an die DFS appellieren, die Flugzeuge gleichmäßiger auf beide Bahnen zu verteilen, und wir können sie darin unterstützen, die nötigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Wir können ihr diesbezüglich jedoch keine Vorschriften machen.
Um eine bessere Verteilung der Flugbewegungen auf beide Bahnen zu erreichen hat die Fluglärmkommission den Vorschlag gemacht, bei der sogenannten „Betriebsrichtung 08“ (Richtung Ost) die nach Norden startenden Flugzeuge von der Nordbahn starten zu lassen. Die DFS hat diesen Vorschlag untersucht und festgestellt, dass diese Maßnahme die Zahl der jährlichen Bahnkreuzungsvorgänge verdoppeln würde; die Risikosituation läge damit teilweise deutlich über der DFS-Risikogrenze. Die Auflage A II. 4.7.6, enthält, wie Sie ja zitieren, die Einschränkung: „soweit flugsicherheitlich vertretbar“. Nach der Risikoeinschätzung der DFS ist dies offensichtlich nicht gegeben, und ohne weitere bauliche Maßnahmen ist der Vorschlag derzeit nicht umsetzbar.
Durch DFS, DHL und Flughafen wird derzeit ein Maßnahmenkonzept dazu erarbeitet, wie das Sicherheitsrisiko beim Kreuzen der Südbahn weiter reduziert werden kann. Die Maßnahmen sollen der Fluglärmkommission im Oktober vorgestellt werden.
Es tut mir leid, dass es bislang noch zu keiner abschließenden Lösung gekommen ist. Wie Sie sehen können, hat es jedoch in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl an Maßnahmen gegeben, und wir werden das Thema in jedem Fall mit der nötigen Dringlichkeit weiterverfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig