Frage an Martin Dulig von Dieter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dulig,
als Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl 2019, treten Sie erneut nach der Wahl 2014, als Spitzenkandidat für den Landtag an.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar, da Sie vielen tausend Leipziger Bürger im Norden Versprechungen gemacht haben, die Sie nicht eingehalten haben!
Sie haben im Wahlkampf 2014 u.a. versprochen,"Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses für den Betrieb des Leipziger Flughafens zeitnah umgesetzt werden und eine gleichmäßige Verteilung der Starts und Landungen auf beide Start-und Landebahnen erfolgt..".
Sie als Wirtschaftsminister von Sachsen sind das alleinige Entscheidungsorgan für die Betriebsregelungen am Leipziger Flughafen, also für die Bahnverteilung zuständig!
Mit Ihren Bemühungen zum Ausbau des Leipziger Flughafens zum Europäischen
Luftdrehkreuz für Fracht, sind Ihre Versprechungen zur Lärmreduzierung am Leipziger Flughafen so absurd, so induskutabel, dass sich jeder Kommentar verbietet!
Im Jahr 2018 gab es auf Initiative Ihrer ehemaligen sächsischen Generalsekretärin, einen direkten Dialog mit Ihrer Fachabteilung und Bürger-
initiativen, zu Möglichkeiten der Fluglärmreduzierung. Diese Gespräche wurden ohne Begründung nach der 3. Runde, und noch nicht erfolgter Tehmenklärung von Ihnen gekündigt!
Um meinen Glauben an Ihr Verständnis von Demokratie zu erhalten, bitte ich mir folgende Fragen ehrlich und aufrichtig zu beantworten.
1. Warum haben Sie Ihr Versprechen an Ihre Wähler, zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses bis heute nicht erfüllt? Nach zeitnah frage ich nicht.
2. Warum wollen Sie erneut 500 Mio Steuergeld einsetzen obwohl Ihnen klar
sein müsste, dass bei der jetzigen Kostenverteilung des Flughafenbetriebes
ausschließlich DHL profitieren wird? Also werden wieder Steuermittel genutzt
um die Gewinnmaximierung von DHL zu sichern!
Bitte geben Sie mir eine redliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
D. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Leipziger Fluglärm. Ehe ich auf Ihre beiden Fragen eingehe, möchte ich ein paar Sätze vorwegschieben. Sie schreiben, als Wirtschaftsminister sei ich „das alleinige Entscheidungsorgan für die Betriebsregelungen am Leipziger Flughafen“. Das stimmt so nicht. Es ist aber eine Wahrnehmung, die den Dialog zwischen Fluglärm-Betroffenen und meinem Haus häufig erschwert hat. Es gibt Situationen, da würde ich mir wünschen, dass ich als Minister die Macht hätte, Dinge einfach zu entscheiden. So einfach ist es aber nicht – und das ist auch gut so. Wir haben in Deutschland ein recht kompliziertes System verteilter Zuständigkeiten. Wir haben hierzulande oft genug Erfahrungen damit gemacht, was es heißt, wenn einzelne Menschen in der Politik zu viel Entscheidungsmacht haben. Das Ergebnis unserer verteilten Zuständigkeiten ist nicht immer leicht zu durchblicken und manchmal frustrierend, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch ab und an für Ministerinnen und Minister. Unterm Strich ist es jedoch gut und richtig, und es hat zur Stabilität unserer Demokratie beigetragen.
Bei der Verteilung der Flugzeuge auf die Start- und Landebahnen etwa ist die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zuständig. Sie entscheidet auf Grund von Faktoren wie Sicherheit und Lärmbelästigung, welche Bahn ein Flugzeug nutzt. Mein Ministerium und ich können an die DFS appellieren, die Flugzeuge gleichmäßiger auf beide Bahnen zu verteilen, und wir können sie darin unterstützen, die nötigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Wir können ihr diesbezüglich jedoch keine Vorschriften machen.
Um eine bessere Verteilung der Flugbewegungen auf beide Bahnen zu erreichen, hat die Fluglärmkommission den Vorschlag gemacht, bei der sogenannten „Betriebsrichtung 08“ (Richtung Ost) die nach Norden startenden Flugzeuge von der Nordbahn starten zu lassen. Die DFS hat diesen Vorschlag untersucht und festgestellt, dass diese Maßnahme die Zahl der jährlichen Bahnkreuzungsvorgänge verdoppeln würde; die Risikosituation läge damit teilweise deutlich über der DFS-Risikogrenze.
Der Planfeststellungsbeschluss, auf den Sie verweisen, enthält die Auflage A II. 4.7.6, die die Gleichverteilung auf die Start- und Landebahnen fordert – allerdings mit der Einschränkung: „soweit flugsicherheitlich vertretbar“. Nach der Risikoeinschätzung der DFS ist dies offensichtlich nicht gegeben, und ohne weitere bauliche Maßnahmen ist der Vorschlag derzeit nicht umsetzbar.
Durch DFS, DHL und Flughafen wird derzeit ein Maßnahmenkonzept dazu erarbeitet, wie das Sicherheitsrisiko beim Kreuzen der Südbahn weiter reduziert werden kann. Die Maßnahmen sollen der Fluglärmkommission im Oktober vorgestellt werden.
Abschließend noch kurz zu Ihrer Frage nach den Kosten des Flughafenausbaus: Der Einsatz von Steuermitteln zur Finanzierung der Investitionen ist nicht vorgesehen.
Es tut mir leid, dass es bislang noch zu keiner abschließenden Lösung gekommen ist was die gleichmäßigere Verteilung der Flugbewegungen auf die Start- und Landebahnen gekommen ist. Wie Sie sehen können, hat es jedoch in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl an Maßnahmen gegeben, und wir werden das Thema in jedem Fall mit der nötigen Dringlichkeit weiterverfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig