Frage an Martin Dulig von Joachim S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dulig,
auf Ihrer Küchentisch-Tour waren Sie am 1.10.18 in Leipzig-Grünau. Dort erklärten Sie öffentlich, dass in Ihrem Ministerium ein Lärmschutzbauftragter für Sachsen installiert wird, der sich auch um den Lärmschutz gegen die zunehmende Verlärmung durch den Flughafen Leipzig/Halle kümmern wird. Weshalb gibt es diesen sächsischen Lärmschutzbeáuftragten bis heute nicht und wann soll er seine Arbeit aufnehmen?
Die Stadt Leipzig ist wie die vom Flughafen Leipzig/Halle betroffenen kleinen Umlandgemeinden mit lediglich einem Sitz = einer Stimme in der Fluglärmkommission vertreten. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass die Fluglärmkommission dahingehend umorganisiert wird, dass sich die vom Fluglärm betroffene absolute Bevölkerungszahl repräsentativ in der Anzahl der Sitze in der Fluglärmkommission für die entsprechenden Kommunen widerspiegelt?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Flughafen Leipzig/Halle künftig Landeentgelte berechnet, die sich an der Lautstärke und an der Höhe des Abgassaustoßes der Flugzeuge ausrichtet, um die Ausmusterung von altem, lauten und hochgradig die Umwelt verschmutzendem Fluggerät zu fördern?
Mit freundlichen Grüßen
J. S.
Sehr geehrter Herr S.,
ich stehe zu meiner Forderung, dass wir einen Fluglärmschutzbeauftragten brauchen. Für solch eine Stelle stehen jedoch bislang keine Gelder zur Verfügung. Sowohl mein Ministerium als auch die SPD-Fraktion haben sich dafür eingesetzt, dass im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 Mittel für einen Fluglärmschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt werden. Haushaltsverhandlungen sind jedoch auch immer zähe Verhandlungen mit den Koalitionspartnern, in unserem Fall der CDU. Wir konnten uns mit der Forderung nicht durchsetzen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Stelle, wie von Ihnen auch gefordert, geschaffen wird. Vor dem nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 wird es dazu jedoch nicht kommen. Mein Ministerium ist deshalb noch immer auf der Suche nach einer Interimslösung.
Die Zusammensetzung der Fluglärmkommission beruht auf dem §32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Dort ist geregelt, dass in einer solchen Kommission die vom Fluglärm betroffenen Gemeinden in der Umgebung des Flugplatzes, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die sogenannten „Luftfahrzeughalter“, das Flugplatzunternehmen und die zuständige oberste Landesbehörde vertreten sein. Da der Kommission gleichzeitig nicht mehr als 15 Mitglieder angehören sollen, gibt es bei der Besetzung nur wenig Spielraum. Aktuell sind alle Gemeinden im Nachtschutzgebiet durch ein Mitglied vertreten, andere Gemeinden werden durch die Landkreise vertreten. Mein Ministerium prüft im Moment, inwiefern es rechtlich zulässig ist, weitere Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gemeinden in die Kommission zu berufen.
Die Landeentgelte am Flughafen Leipzig/Halle sind schon jetzt lärmabhängig. Aktuell werden die Entgeltordnungen überarbeitet. Dabei soll dieser Aspekt in Zukunft noch stärker berücksichtigt werden, und auch eine emissionsabhängige Komponente wird diskutiert. Damit soll genau der von Ihnen gewünschte Effekt eintreten: Der Einsatz lärm- und emissionsarmer Flugzeuge soll sich auch in barer Münze lohnen. Ich gehe davon aus, dass die Änderungen im kommenden Jahr in Kraft treten können.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig