Frage an Martin Dulig von Hans T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dulig,
ich finde es erfreulich, dass nun auch Sachsen aus der Braunkohleförderung aussteigen wird.
Wer zahlt die Kosten für die Renaturierung der Tagebaue? Ist sichergestellt, dass sich die Abbaubetriebe der Zahlung der Folgekosten nicht durch den Gang in die Insolvenz entziehen?
Stimmt es, was Greenpeace behauptet, dass Sie es versäumt haben, sich durch ausreichende Garantien gegenüber Vattenfall abzusichern (vgl. https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/20181101-greenpeace-offener-brief-leag-braunkohle-minister-dulig-sachsen.pdf )?
Stimmt es, was das Portal FragDenStaat behauptet, dass Sie versuchen, durch eine Änderung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes im Omnibusverfahren das Dokument geheimzuhalten, in dem der Rechnungshof das Geschäft mit Vattenfall beurteilt (vgl. https://fragdenstaat.de/blog/2019/02/19/lex-greenpeace-sachsen-andert-umweltinformationsgesetz-im-geheimen/ )?
Wie sollen wir nachfolgenden Generationen erklären, dass sie die Folgekosten für den Braunkohleabbau tragen müssen, nur weil sich unsere Staatsregierung hat über den Tisch ziehen lassen?
Viele Grüße
H. T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie stellen darin eine Reihe an Fragen, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Für die Renaturierung der Tagebaue sind die Bergbauunternehmen zuständig, sie haben die bergrechtlichen Verpflichtungen z.B. zur Wiedernutzbarmachung zu erfüllen. Das geschieht zum Teil aus den Erträgen des laufenden Geschäftsbetriebes, oder nach der Einstellung der Förderung aus anschließenden Geschäftsmodellen bzw. aus dem Bestand (Rücklagen und Rückstellungen). Zusätzlich hat das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA) mit den Bergbauunternehmen Vorsorgevereinbarungen abgeschlossen, die in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen der Sicherung der bergrechtlichen Verpflichtungen durch die Bergbauunternehmen dienen.
Der Vorwurf von Greenpeace gegenüber dem SMWA ist ungerechtfertigt. Das SMWA oder die Staatsregierung war zu keiner Zeit in die Verkaufsverhandlungen der Braunkohlesparte der Vattenfall Europe Mining AG eingebunden; eine Einflussmöglichkeit hat demzufolge nicht bestanden. Im Ergebnis des Verkaufes hat das SächsOBA zudem festgestellt, dass die LEAG durch eine Umfirmierung aus der Vattenfall Europe Mining AG hervorgegangen ist. Ein Unternehmerwechsel i.S.d. BBergG hat insofern nicht stattgefunden, zulassungsrelevanten Änderungen waren nicht zu prüfen.
Die Auswirkungen des Revierkonzepts vom März 2017 auf die Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung sind hingegen durch das SächsOBA in Gestalt der Nebenbestimmungen zu den Hauptbetriebsplanzulassung geprüft und in Gestalt der Vorsorgevereinbarungen umgesetzt worden. Antragsteller auf die Hauptbetriebsplanzulassung und damit auch Verantwortlicher für den Betrieb und dessen Absicherung ist die LEAG.
Die Bergbauunternehmen erfüllen die bergrechtlichen Verpflichtungen z.B. zur Wiedernutzbarmachung fortlaufend. Bei planmäßiger Fortsetzung genehmigter Planungen und Umsetzung der Konzepte der Unternehmen (z.B. Revierkonzept der LEAG) müssen weder die öffentliche Hand oder nachfolgende Generationen Folgekosten tragen.
Der Braunkohlenbergbau würde planmäßig in den vierziger Jahren auslaufen. Der CO2-Ausstoß aus der Braunkohleverstromung würde dann dementsprechend Null betragen und die klimapolitischen Vorgaben würden erfüllt. Die Versorgungssicherheit nach der Außerbetriebnahme der letzten Blöcke müsste durch alternative Energieversorgungssysteme erbracht werden.
Wenn politisch veränderte Vorgaben jedoch den Geschäftsmodellen von Unternehmen die Grundlage entziehen, entstehen Folgekosten, welche üblicherweise von den Verursachern zu tragen sind. Für diese Folgekosten steht die Sächsische Staatsregierung nicht in der Verantwortung.
Die Änderungen im Umweltinformationsgesetz sind auf Bitte des Rechnungshofes entstanden. Die SPD-Landtagsfraktion hat am 20. Februar in einer Stellungnahme erklärt, dass ihr der Zusammenhang zu dem laufenden Verfahren zu dem Zeitpunkt nicht bewusst war. Ziel der Änderung, bei der die Rechtslage an die anderer Bundesländer angeglichen wurde, war es, die Unabhängigkeit des Rechnungshofes und dessen Arbeit sicherzustellen. Wir bedauern, dass der Eindruck entstanden ist, das ein Zusammenhang zu dem laufenden Gerichtsverfahren bestand.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig