Frage an Martin Dulig von Julia R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dulig,
ich bin Grundschullehrerin und arbeite seit zwei Jahren als anerkannte Tagesmutter. Warum ist mir eine wenigstens teilweise Anerkennung meiner Ausbildungen nicht möglich um in Sachsen auch in kita oder Hort arbeiten zu können? Wäre das mit Ihnen und der SPD denkbar?
MfG
julia richter
Sehr geehrte Frau Richter,
ich danke Ihnen für Ihre Frage. Leider haben Sie mir die genauen Gründe Ihrer Problemlage nicht genannt.
Aus diesem Grund kann ich zunächst nur vermuten. Anerkennungsvoraussetzungen können sehr vielschichtig sein und werden im Bereich des Lehramtes durch die Bildungsagenturen in Leipzig oder Dresden vor Ort geprüft. Das gleiche gilt zum Beispiel auch bei Anerkennung eines Berufsabschlusses als Erzieherin bzw. Erzieher oder Abschlüsse des Lehramtes aus Zeiten der ehemaligen DDR. Sollten Sie Ihren Ausbildungsabschluss nicht in Deutschland erworben haben, so gilt seit 1. Januar 2014 das Gesetz zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in Sachsen. Nähere Informationen finden Sie hier auf der Internet-Seite http://www.amt24.sachsen.de
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude bei Ihrer Arbeit mit Kindern. Sie können sich gerne auch mit einer privaten, nicht-öffentlichen Nachricht über meine Homepage melden, um die möglicherweise offen gebliebenen Fragen noch zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Martin Dulig