Frage an Martin Dulig von Sabine K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dulig,
wie stehen Sie zu einem Bürgerentscheid zur Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag in Sachsen? Unter Berücksichtigung des Gleichbehandelungsprinzips aller Menschen in Deutschland und der relativen niedrigen Quote an kirchlichgebundenen Menschen kann ich nicht verstehen, warum in Sachsen dies ein gesetzl. Feiertag ist. Noch dazu, dass wir als Arbeitnehmer den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung hier zahlen müssen (Singels noch mit einem Zuschlag). Und wenn dann ab 01.01.15 der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht wird, trifft uns Sachsen dies wieder in vollem Umfang allein! Schafft eindlich diesen Feiertag als gesetzlichen Feiertag in Sachsen ab oder führt ihn in allen Bundesländern wieder ein!
Sehr geehrte Frau Kettwig,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworten möchte.
Den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag in Sachsen will die sächsische SPD erhalten. Allerdings nicht zu den gegenwärtigen Konditionen. Das hat einen ganz einfachen Grund: Es gibt andere Bundesländer in Deutschland, die mehr Feiertage haben, aber niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Während Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland je 13 Feiertage haben, sind es in Sachsen lediglich elf.
Sächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen aber, anders als im restlichen Bundesgebiet, von ihrem Einkommen 1,525 Prozent an die Pflegeversicherung zahlen. Im Rest der Bundesrepublik, und damit auch in den besagten Bundesländern mit mehr Feiertagen, sind es nur 1,025 Prozent, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen müssen.
Den Buß- und Bettag als Begründung für den erhöhten Beitrag anzuführen, ist damit meiner Ansicht nach wenig schlüssig. Ich möchte den Feiertag, der jedes Jahr auf einen Mittwoch fällt, jedoch nicht abschaffen, sondern sogar erhalten. Stattdessen soll der Beitrag zur Pflegeversicherung sinken. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen ist er eine willkommene Gelegenheit, um zu verschnaufen oder sich dank Brückentagen ein verlängertes Wochenende mit der Familie zu verschaffen.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2015 ohnehin bundesweit angepasst. In diesem Zusammenhang setzt sich die sächsische SPD dafür ein, dass für sächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gleiche Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung gilt, wie für die Beschäftigten in der restlichen Bundesrepublik.
Mit dem Bürgerentscheid haben Sie ein weiteres Thema angesprochen, das mir sehr wichtig ist. Wir haben ganz klare Forderungen in unserem Regierungsprogramm formuliert, um die Hürden zur Beteiligung an politischen Prozessen zu senken. Bürgerinnen und Bürgern soll es einfacher gemacht werden, sich einzubringen oder zu beteiligen. Ob das in Form von Bürger- oder Volksbegehren stattfindet oder neue Instrumente umfasst, darüber kann und möchte ich diskutieren.
Sollte es also zu einem Bürgerentscheid zur Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag in Sachsen kommen, dann werde ich mich selbstverständlich mit meinen Argumenten in die Diskussion einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig