Frage an Martin Dörmann von Judith J. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Hr. Doermann,
Wieso haben sie zu dem Thema Fracking keine Position bekannt gegeben? Ich bin dagegen, da die Erde extrem ausgebeutet wird fuer eine Ausbeute von Rohstoff, der in dem nächsten Jahrzehnten sowieso ersetzt werden muss.
Viele Gruesse*
J. Jaeger
Sehr geehrte Frau Jaeger,
vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine kritische Position zum Thema Fracking, die in die Verhandlungen mit allen Beteiligten eingebracht wird. Lassen Sie mich kurz und grundsätzlich skizzieren, was unsere Leitlinien sind:
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch anhand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Das so genannte konventionelle Fracking erfolgt in Sandstein in größerer Tiefe als 3000 Meter unter der Erdoberfläche und damit unterhalb der Grundwasservorkommen. Hierbei wird Frackflüssigkeit in wesentlich geringeren Mengen eingebracht als beim unkonventionellen Fracking. Deshalb wird Frackflüssigkeit bei konventionellem Fracking eher bei der Förderung von Restvorkommen der jeweiligen Bohrung und bei weniger durchlässigem Grundwasservorkommen. Hierbei wird Frackflüssigkeit in wesentlich geringeren Mengen eingebracht als beim unkonventionellen Fracking. Deshalb wird Frackflüssigkeit bei konventionellem Fracking eher bei der Förderung von Restvorkommen der jeweiligen Bohrung und bei weniger durchlässigem Gestein eingesetzt. Konventionelles Fracking wird zur Erdgasförderung in Deutschland – am häufigsten in Niedersachsen – seit mehr als 40 Jahren angewendet, und seither konnten umfangreiche Erfahrungen mit der Technologie gewonnen werden. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 11,7 Milliarden Kubikmeter Erdgas gewonnen, was etwa 13 Prozent des deutschen Gesamtverbrauchs ausmacht.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Die eigentlich für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause angesetzte abschließende Lesung des Gesetzentwurfs wurde daher verschoben. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB