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Martin Diedenhofen
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Frage von Carsten K. •

Warum keine Förderung von KfW 55?

Die Baukosten sind momentan sehr hoch. Warum kann sich die Regierung nicht durchringen im Gleichschritt mit der Aussetzung des kfw40 Standards auch die kfw Förderung zu diesem Standard zu ermöglichen. Stattdessen wird der Bauherr zu dem wirtschaftlich ineffizienten kfw40 plus Standard genötigt. Als Belohnung beim Baukindergeld gibt's jetzt zwar ein paar Euro mehr, jedoch reichen diese noch nicht einmal um den höheren Preis des höheren Standards aufzufangen. Wissen sie was ein Grenznutzen ist, und was dieser Begriff in diesem Zusammenhang unter finanziellen Aspekten bedeutet?
Denken, sie dass das Baukindergeld durch die beschlossenen Maßnahmen sich vom Flop zum Erfolg wandelt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

um die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele einzuhalten, ist es nötig auch die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren. Eine Maßnahme ist die Verbesserung der Energieeffizienz bei Neubauten. Deswegen gilt seit 01.01.2023 das Effizienzhaus 55 als Standard bei Neubauten. Bei der Frage der Förderung gilt der Grundsatz: das, was gefordert wird, darf nicht gleichzeitig gefördert werden. Vielmehr soll die Förderung ein über den Standard hinausgehendes Verhalten anreizen.

Neben der Förderung für Wohngebäude (BEG WG) sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude auch Förderungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) vorgesehen, von denen Sie weiterhin profitieren können. Mehr Informationen dazu finden sie hier: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude-em.html

Das Baukindergeld war ein Förderprogramm der Vorgängerregierung, das ausgelaufen ist und für das keine Fördermittel mehr bereitstehen. Sie meinen Vermutlich das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien". Bei diesem werden ab heute die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr angehoben. Dadurch ist es deutlich mehr Familien möglich, diese Förderung zu nutzen. Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass man hier nicht Geld mit der Gießkanne verteilt, sondern Einkommensgrenzen festlegt. Allerdings war die Grenze von 60.000 Euro/Jahr aus meiner Sicht zu niedrig angesetzt. Ich gehe davon aus, dass das Programm mit der heutigen Änderung eine deutlich größere Nachfrage erfährt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position deutlich machen.

 

Freundliche Grüße

Martin Diedenhofen

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