Ist es tatsächlich so, dass ein MdB pro Jahr im Bundestag einen unwiderruflichen Rentenanspruch von 250 € erwirbt?
Sehr geehrter Herr I.,
das System der Altersentschädigung für Abgeordnete ist von der gesetzlichen Rentenversicherung zu trennen. Während der Mitgliedschaft im Parlament werden keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt, gleichzeitig gilt die Zeit auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsrechts.
In der Vergangenheit waren die Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung immens. Darum hat die schwarz-rote Koalition im Jahr 2014 beschlossen, die Altersentschädigung der Abgeordneten stärker an die gesetzliche Rente anzupassen. Seitdem ist es beispielsweise nicht mehr möglich, vorzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen, sondern es gelten die Regeln der Rente mit 67. Außerdem wurde der Höchstsatz der Altersversorgung auf 65% gesenkt.
Zur Berechnung und aktuellen Höhe der Abgeordnetenentschädigung finden sie hier weitere Informationen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1335-260796
Freundliche Grüße
Martin Diedenhofen