Sehr geehrter Herr Diedenhofen, wie stehen Sie zum Thema Fraktionszwang bei Abstimmungen im Bundestag?
Ist nicht die / der Abgeordnete nach Annahme seiner/ihrer Wahl in erster Linie dazu verpflichtet, sein Abstimmungsverhalten nach persönlicher Auffassung und Kenntnis der Materie auszurichten? Dies sollte nach meinem Demokratieverständnis die Regel sein ist aber nur bei geheimer Abstimmung einigermassen gewährleistet. Dieses Grundmerkmal einer freiheitlichen Demokratie wird doch durch den Fraktionszwang erheblich ausgehebelt, oder etwa nicht? Ihre Meinung hierzu würde mich sehr interessieren.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Als gewählter Abgeordneter richte ich mich nach Art. 38 GG und werde jegliche Abstimmungen unabhängig von Fraktionen sowie ungebunden an Weisungen und Aufträge rein nach eigenem Gewissen und Wissen entscheiden.
Freundliche Grüße
Martin Diedenhofen