(...) Ich kann Ihr Interesse an diesem Thema sehr gut nachvollziehen, weshalb ich Ihnen gerne darstellen möchte, aus welchen Gründen die SPD-Fraktion am Donnerstag, dem 21.03.2013 dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft im Plenum des Deutschen Bundestages zugestimmt hat. Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass sie das „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ (Drs.17/12034) in der jetzigen Fassung mit gutem Gewissen vertreten kann, denn es wurde mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/CSU-, FDP- und SPD-Fraktion im Bundestag beschlossen. Es ist meiner Fraktion gelungen, die Regierungskoalition von deutlichen Verbesserungen im Rechtschutz für die Betroffenen zu überzeugen: Auf Initiative der SPD enthält das Gesetz jetzt u.a. (...)