Frage an Marlies Volkmer von Ulli S. bezüglich Gesundheit
sehr geehrte frau dr.volkmer,
bitte lesen sie kurz über diese zeilen
http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_495478/DE/08__PresseInfothek/01__InfosFuerPress/01__PI__und__HGI/Rueckstaende/2008/LM__Monitoring__2007.html__nnn=true
amtlich + wissenschaflich festzustellen daß der e i n m a l i g e verzehr von äpfeln bereits zu gesundheitlichen risiken führen kann ist zwar ein sehr hilfreicher hinweis , aber diesen produzenten von grünkohl,austernpilzen... das handwerk zu legen wäre doch eine überlegenswerte alternative zu immer höheren krankenkassenbeiträgen.
meine frage :was machen diese herrschaften in brüssel den ganzen tag. (wenn sie überhaupt da sind.)man könnte sich vielleicht wenn es die kostbare zeit erlaubt mal mit d e n giften beschäftigen,die man uns seit jahren u n g e a h n d e t auf unsere ernährung wegen gewinnmaximierung spritzt. lösungsvorschlag:(außer auf dem wochenmarkt )befinden sich äpfel tomaten,pilze in schachteln,kartons... mit aufdruck des erzeugers. wenn gifte nachgewiesen werden ,werden saftige strafen verhängt- ich vermute,die entspr.gesetze fehlen.richtig?
vielleicht lassen sich ja so die krebsrate + die krankenkassenbeiträge senken.. wahrscheinlich gibt es aber in brüssel wichtigeres zu regulieren. der umfang von romatomaten in millimeter ,mit 2 stellen hinter dem komma.
diesen bericht (siehe meinen link am anfang)habe ich in der tagesschau " genossen ".vom bundesamt für verbraucher s c h u t z.
wenn die damen + herren in brüssel die hersteller + produzenten schützen wollen + nicht uns verbraucher,dann soll man uns wenigstens ohne furcht dieses giftige gemüse essen lassen + das bundesamt für verbraucher s c h u t z soll seine hochwichtigen informationen für sich behalten. meine frau hat brustkrebs + soll viel obst essen???
sie verstehen meine wut?wenn ja , freue ich mich auf ihre antwort, wenn nein fragen sie mich bitte warum sie meine wut nicht verstehen.
mit freundlichem gruß
Ulli Stahl
p.s.würde mich ggf auch mal kurz persönlich mit ihnen über obiges thema unterhalten.
Sehr geehrter Herr Stahl,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Oktober auf abgeordnetenwatch. Lebensmittel müssen sicher sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass die im Handel angebotenen Waren unbedenklich verzehrt werden können. Das ist der politische Anspruch der Bundesregierung und so sind auch die Gesetze ausgerichtet - in Deutschland wie in Europa.
Pflanzenschutzmittel dienen der Sicherung unserer Nahrungsgrundlage. Ohne Pflanzenschutz kommt auch der ökologische Landbau nicht aus. Die Mittel werden ausgebracht, um die Pflanzen vor Schaderregern zu schützen und einen hohen Ernteertrag zu sichern.
Es ist also nicht möglich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Deshalb gelten für Zulassung und Verwendung der Mittel genaue Regeln, die den Einsatz sicher machen. Anwendungsbestimmungen sorgen dafür, dass zwischen dem letzten Mitteleinsatz und der Ernte ausreichend Zeit vergeht, um den Abbau auf eine ungefährliche Menge zu gewährleisten. Jedes zugelassene Pflanzenschutzmittel wurde einzeln geprüft und mit Auflagen versehen. Die Vorschriften sind ähnlich streng wie im Arzneimittelbereich. Dies ist richtig und notwendig, um Anwender, Verbraucher und Umwelt vor Schaden zu schützen.
Die Lebensmittelerzeuger wie die Lebensmittelhändler werden regelmäßig von den Länderbehörden kontrolliert. Die Prüfergebnisse über Pflanzenschutzmittel-Rückstände werden alljährlich vom Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammengefasst und veröffentlicht. Sie haben in Ihrer Frage auf die entsprechende Presseinformation hingewiesen.
Rückstandsmesswerte, die oberhalb der zulässigen Grenzwerte liegen, deuten auf unzulässige Anwendung hin. In den vergangenen Jahren lag die Quote der Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel in etwa bei 5 bis 9 % im Schnitt aller Produkte. Auffällig sind jedoch stets bestimmte Produkte. Daher wurden Schwerpunktkontrollpläne für Kulturen aufgelegt, die in der Vergangenheit besonders aufgefallen waren, z.B. Weintrauben aus der Türkei, Paprika aus Spanien, Kopfsalat aus Deutschland.
Selbstverständlich werden solche Überschreitungen geahndet. Bei Waren aus anderen Ländern sind schon Einfuhrverbote verhängt oder Vorführpflichten vor Import für bestimmte Produkte erlassen worden. Inländische Hersteller werden nach den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches je nach Vergehen von den Bundesländern mit Bußgeld oder Strafen belegt.
Ziel ist allerdings, dass keine Waren mit Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen in den Handel kommen. Auch wenn eine Überschreitung nicht gleichzusetzen ist mit einer Gesundheitsgefährdung. Nur in den wenigsten Fällen liegt eine solche vor, denn die Grenzwerte haben großzügige Sicherheitspuffer. Jede Rückstandsüberschreitung ist eine zuviel. Die Politik in Deutschland und besonders auf europäischer Ebene versucht deshalb derzeit, das Kontrollnetz enger zu stricken.
Sie sollten aber nicht vergessen, dass ein Großteil der Waren auch ganz frei von Pestiziden ist, und das sind nicht nur Ökoprodukte. Auch Sie selbst können etwas dafür tun: Wenn Sie als informierter Verbraucher bewusst unbelastete Ware einkaufen, nehmen Sie auf Dauer Einfluss auf die Einkaufspolitik der Händler. Tipps dazu finden Sie z.B. auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen, von Greenpeace oder Foodwatch unter den Stichworten ´Pflanzenschutzmittel´ oder ´Pestizide´ und bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Und selbstverständlich können Sie auch Ihren Lebensmittelhändler um Auskunft bitten.
Wenn Sie mehr über die Pflanzenschutzpolitik der Bundesregierung erfahren möchten, können Sie in dem am 16. Oktober 2008 verabschiedeten Antrag 16/6958 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/069/1606958.pdf , in der Beschlussempfehlung dazu http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/081/1608136.pdf und im Plenarprotokoll (183. Sitzung, TOP 28) http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16183.pdf nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer