Frage an Marlies Volkmer von Iwailo S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer
Seit 13 Jahren fahre ich mit Elektroautos durch Dresden und Umgebung. Die Fahrzeuge werden fast ausschließlich mit Solarstrom betankt.
Warum kann die Landeshauptstadt Dresden seit Jahren die Einrichtung von genormten Park & Charge-Einrichtungen vermeiden, obwohl es bereits seit den 90-ern eine EU Richtlinie diesbezüglich gibt.
Inzwischen gibt es schon eine beachtliche Fahrzeugflotte diesbezüglich in Dresden. Warum schafft man bei dieser angespannten Energiesituation nicht eine bundesweite Infrastruktur diesbezüglich?
Mit besten Grüßen
Iwailo Schmidt, Dresden
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.
Es gibt in Deutschland derzeit ein Netz von mehreren hundert Elektrotankstellen bzw. Ladestationen. Informationen über die Standorte finden sich beispielsweise auf http://www.park-charge.de/
Dennoch ist es richtig, dass diese Ladestationen sich bislang fast ausschließlich auf privaten Flächen befinden. Dies liegt daran, dass es noch keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen für Ladestationen an öffentlichen Parkplätzen gibt.
Öffentliche Parkplätze für PKW sind zunächst einmal für alle Fahrzeuge zugänglich. Die Einschränkung auf bestimmte Fahrzeuge (z.B. für Taxen oder wie aktuell diskutiert für Car-Sharing) bedarf einer rechtlichen Grundlage. Hierzu müssen zum einen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Kennzeichnung der Parkplätze geändert werden. Zum anderen müsste eine amtliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen eingeführt werden. Aufgrund der sehr niedrigen Zahl der Elektrofahrzeuge in der Vergangenheit - in Deutschland sind derzeit gerade einmal 1.500 reine Elektroautos zugelassen - ist dies bislang noch nicht geschehen. Eine EU-Richtlinie hierzu ist dem Bundesumweltministerium nicht bekannt.
Die Bundesregierung räumt der Elektromobilität für die Zukunft einen sehr hohen Stellenwert ein. Derzeit erarbeiten die zuständigen Bundesministerien (Umwelt, Verkehr Wirtschaft und Forschung) den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität. In diesem Rahmen wird über Maßnahmen zur Unterstützung der Markteinführung von Elektrofahrzeugen ebenso zu entscheiden sein wie über den Abbau von rechtlichen und administrativen Hemmnissen. Sie finden die aktuelle Pressemitteilung dazu im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer