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Frage von Iwailo S. •

Frage an Marlies Volkmer von Iwailo S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer

Warum verschwinden immer mehr potente Naturheilmittel vom Markt, obwohl sich diese in der täglichen Praxis tausendfach bewährt haben? Zum Beispiel das Homöopathikum Tuberculinum, welches bereits der Begründer der Homöopathie Samuel Hahnemann einsetzte. So entsteht doch ein illegaler Markt oder eine illegale Fertigung! Wäre es nicht besser unseren seriösen deutschen naturheilkundlichen Pharmaherstellern dieses Feld zu überlassen. Wenn man zum Beispiel die Schwangerschaftsunterbrechung verbieten würde, dann würde das leider auch wieder in der "Waschküche" illegal praktiziert werden. Mir geht es dabei um die Patientensicherheit bei Pharmaprodukten und das Vermeiden eines zweiten grauen Marktes.
Zweitens wurde die Neuraltherapie in unseren Praxen in ihrer ursprünglichen Form per Gesetz unterbunden. In 18 Jahren hatte ich bei tausenden von Behandlungen nie eine Nebenwirkung.
Alle Todesfälle mit Lokalanaesthesie beruhen doch auf größere Medikamentenmengen, die in der ursprünglichen Neuraltherapie völlig unüblich sind.

Vielen Dank für Ihr Bemühen bei der Beantwortung meiner Fragen.

Mit besten Grüßen aus Dresden
verbleibt

Iwailo Schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de. Ich habe mich diesbezüglich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt. Dieses teilte mir mit, dass es einer Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zufolge in Deutschland 16 registrierte und verkehrsfähige Tuberkulinum-Präparate gebe, die von mehreren pharmazeutischen Herstellern in verschiedenen Darreichungsformen sowohl als Kombinations- und Monopräparat angeboten würden. Darüber hinaus seien aktuell über 10.000 zugelassene oder registrierte Fertigarzneimittel der besonderen Therapierichtungen verkehrsfähig. Hinweise darauf, dass es wegen einer nicht ausreichenden Verfügbarkeit dieser Arzneimittel einen illegalen Markt oder eine illegale Arzneimittelherstellung geben könnte, lägen nicht vor.

Sollten Ihnen diesbezüglich andere Informationen vorliegen, würde ich Sie bitten, diese direkt dem BfArM weiterzugeben.

Zur Anwendung von Lokalanästhetika durch Heilpraktiker möchte ich auf unsere Korrespondenz aus dem Jahre 2005 verweisen. Wie ich Ihnen damals bereits mitteilte, hatte der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht beim BfArM dem BMG vorgeschlagen, das damals bestehende Nebeneinander von verschreibungspflichtigen und nichtverschreibungspflichtigen Lokalanästhetika zu beenden und alle Mittel gleichermaßen unter Verschreibungspflicht zu stellen. Der Kompromiss sah vor, dass Heilpraktiker Lokalanästhetika auch weiterhin verabreichen können, freilich nur noch intrakutan. Hintergrund waren Gutachten über das Risikopotential von Injektionen mit Lokalanästhetika.

Als nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel stehen Injektionslösungen mit den Wirkstoffen Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2% zur intrakutanen Anwendung an der gesunden Haut für Heilpraktiker zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer