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Marlies Volkmer
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Frage von Annegret N. •

Frage an Marlies Volkmer von Annegret N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Volkmer,
ich befinde mich derzeit aus beruflichen Gründen in der Erstellung einer Haus- und darauf aufbauend einer Diplomarbeit zum Thema Prävention. Leider habe ich bisher sehr widersprüchliche Angaben zum Präventionsgesetz erhalten. Können sie mir aktuelle Infos zukommen lassen ob, wann und gegebenenfalls warum nicht, dieses Gesetzt in Kraft getreten ist oder treten wird? Und auf welchen Säulen sich aktuell das Gesundheitssystem in Deutschland stützt?
Vielen Dank für ihre Bemühungen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Nitscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Anlauf gegeben, zu einem Präventionsgesetz zu kommen. Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 15/4833) vom 15.2.2005 wurde am 18.2.2005 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

Der Bundestag hat am 22. April 2005 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition gegen die Stimmen der Opposition das Gesetz verabschiedet (Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses unter BT-Drucksache 15/5363, Bericht des Gesundheitsausschusses unter BT-Drucksache 15/5372).

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2005 mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Durch das Ende der Legislatur konnte das Gesetz nicht mehr abschließend beraten werden und fiel unter den Grundsatz der Diskontinuität (d.h. es verfiel automatisch).

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD nennt ausdrücklich ein Präventionsgesetz, mit dem die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut werden soll. Auf dieser Grundlage fanden diverse Berichterstattergespräche mit den thematisch zuständigen Abgeordneten beider Koalitionsfraktionen und dem Bundesministerium für Gesundheit statt. In diesen Gesprächen konnte keine Einigung über ein gemeinsames Eckpunktepapier erzielt werden.

Am 11.9.07 wurde vom BMG ein Eckpunktepapier vorgelegt, über das auch in den darauffolgenden Treffen keine Einigung mit der Union erzielt werden konnte. Am 15.11.2007 wurde öffentlich, dass die Union die Gespräche über ein Präventionsgesetz abgebrochen hatte. Am 23.11.2007 legte das BMG einen Referentenentwurf vor, mit dem die Absicht verfolgt wurde, der Union entgegen zu kommen. Inhalt und Vorgehen wurden von der Union kritisiert.

Der Referentenentwurf will, dass künftig ein nationaler Präventionsrat, in dem die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung und die private Krankenversicherung vertreten sind, nationale Präventionsziele definiert. Auf deren Basis sollen neu eingerichtete Landespräventionsräte konkrete Präventionsprojekte in den verschiedenen Lebensbereichen anstoßen. Dazu sollen sie Finanzmittel von insgesamt rund 200 Mill. Euro von den Sozialversicherungsträgern und der privaten Krankenversicherung erhalten.

Die Union lehnt nicht nur eine Zahlungspflicht der PKV ab: Ihr gefällt es grundsätzlich nicht, dass Geld bei den Sozialkassen eingesammelt wird, um es anschließend durch ein neu geschaffenes Institut zu verteilen.

Vor dem Hintergrund der divergierenden Positionen gehe ich persönlich nicht davon aus, dass in dieser Legislaturperiode noch eine Einigung über dieses Gesetzgebungsvorhaben zustande kommt.

Ich interpretiere Ihre letzte Frage vor dem Hintergrund, dass die Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen eingerichtet werden soll. Die ersten drei Säulen sind die Kuration, die Rehabilitation und die Pflege. Weitere Informationen über das Gesundheitssystem erhalten Sie in der einschlägigen Fachliteratur.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer