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Marlies Volkmer
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Frage von Detlef F. •

Frage an Marlies Volkmer von Detlef F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Volkmer,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom 15.07.2008 welche mich aber keinesfalls zu frieden stellt. Sie zeigt mir , das sie sich nicht mit diesem Thema beschätigt haben , obwohl Sie mir es glauhaft versichern wollen.Die Einkommensabhängige Beitragsberechnug für geringverdienende Selbst-ständige wäre mit einem weitern Bürokratieaufwand verbunden, ist so nicht richtig.
Seid jeher muss ein Selbst-ständiger durch ein Steuerbescheid und Einnahmen und Ausgabenrechnung das Einkommen nachweisen.Der Vorauszahlungbescheid kommt dann auf dieser Grundlage von der Krankenkasse. Ich sehe hier keinen weiteren Aufwand wie Sie versuchen Ihre Untätigkeiten zubegründen , obwohl Ihnen dieses Problem schon sei längerem bekannt ist .
Es geht hierbei um Existenzen die massiv gefährdet sind.
Nun nocheinmal an Sie die Frage , was wollen Sie konkret tun um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen zu helfen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fiege,

vielen Dank für Ihre erneute Frage. Gern erläutere ich meine bereits getätigten Ausführungen näher.

Der Gesetzgeber hat Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen festgeschrieben um zu vermeiden, dass freiwillig Versicherte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus einem festen Geldbetrag bestreiten, sich zu unangemessen niedrigen Beiträgen versichern können. Dieser Mindestbetrag darf durch die Krankenkasse auch dann nicht unterschritten werden, wenn die beitragsrelevanten Einnahmen des Versicherten unter dieser Grenze liegen.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung liegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zufolge nicht vor. Die Unterschiede zwischen den Bruttoeinnahmen und dem Gewinn (Arbeitseinkommen) eines Selbständigen sind für die Beitragsbemessung von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die besondere Mindesteinnahmengrenze für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige rechtfertigen.

Bereits mit der letzten Gesundheitsreform wurden Verbesserungen für Versicherte vorgesehen, die einen Gründungs- oder Existenzgründungszuschuss bzw. Leistungen zur Eingliederung erhalten. Anerkannt wurde damit, dass die Einnahmen und die Ausgaben der Versicherten nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen und die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oftmals durch eine zu hohe Beitragsbelastung konterkariert wurde.

Wie ich Ihnen bereits in meinem letzten Schreiben mitteilte, halte ich die bestehenden Regelungen nicht für ausreichend, um gering verdienende Selbständige finanziell nicht zu überfordern. Ebenfalls habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich zusammen mit der Arbeitsgruppe Gesundheit in der SPD-Bundestagsfraktion zu dieser Thematik in intensivem Austausch stehe mit dem Bundesministerium für Gesundheit, das vor der Diskussion weiterer Schritte Daten und Fakten zusammenstellen muss, auch vor dem Hintergrund zu erwartender Einnahmeausfälle. Sichergestellt werden muss in jedem Fall, dass Maßnahmen, die gering verdienende Selbständige entlasten, nicht zu Missbrauch führen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie um Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer