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Marlies Volkmer
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Frage von Horst L. •

Frage an Marlies Volkmer von Horst L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,
wie stehen Sie zu der Entscheidung Ihrer Fraktion in Bezug auf den Austausch personenbezogener Daten mit den USA?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lauenstein,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch. Ich vermute, Sie beziehen sich damit auf das kürzlich erarbeitete Abkommen der Regierungen Deutschlands und der USA zur Verhinderung und Bekämpfung terroristischer Straftaten und anderer schwerwiegender Kriminalität.

Danach gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig das Recht zum automatischen Abruf der so genannten Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken. Diese Datensätze beinhalten keine die Betroffenen unmittelbar identifizierenden Daten. Sie sind pseudonymisiert.

Bei einem "Treffer" erfolgt der Austausch weiterer personenbezogenen Daten im Rahmen des herkömmlichen Rechtshilfeverkehrs durch Übersendung eines Rechtshilfeersuchens.

Im Einzelfall können auch ohne Ersuchen personenbezogene Daten übermittelt werden. Dies gilt aber ausschließlich dann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen mit terroristischen Straftaten in Zusammenhang stehen oder eine Ausbildung zur Begehung terroristischer Straftaten in einem Trainingslager durchlaufen oder durchlaufen haben. Die ersuchensunabhängige Übermittlung von Daten zu Personen, die nicht im Verdacht der Begehung terroristischer Straftaten stehen, ist nicht vorgesehen.

Artikel 12 des Abkommens schützt die besonders sensiblen Daten durch eine zusätzliche Hürde. Angaben über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens besonders relevant sind. D.h. die Übermittlung dieser Daten ist grundsätzlich unzulässig und bedarf einer besonderen Prüfung im Einzelfall, bei der strenge Maßstäbe anzulegen sind, die auch konkretisiert werden müssen.

Nach Unterzeichnung des Abkommens wird das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des erforderlichen Vertragstextes eingeleitet, in dem die formelle Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates erfolgt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird bei den parlamentarischen Beratungen auf die Wahrung des maximalen Schutzes der Daten der Bürger achten.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer