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Marlies Volkmer
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Frage von Manfred B. •

Frage an Marlies Volkmer von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Vollmer,
ich betrachte diese Erhöhung z.Z. als völlig unangebracht. Diäten werden auch aus Transfers, in diesem Fall aus Steuern bezahlt.
Bei Rentnern wird immer von der Beitragsumlage gesprochen. Bei steuerfinanzierten Umlagen wie Diäten spricht keiner von der Belastung der Steurezahler, also auch von der Belastung steuerzahlender Rentner.
Ich möchte nun wissen, wie Sie zu der Erhöhung der Diäten und damit zur Erhöhung Ihres eigenen Einkommens in überprobertionaler Höhe stehen. Stimmen Sie mit ja oder nein?

Alle Wähler sollten sich die Entscheidung der Abgeordneten ansehen und ihr Wahlverhalten bei der kommenden Wahl danach richten!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Beer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beer,

wegen der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) habe ich von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aus Dresden Post erhalten. Vielen Dank auch für Ihre Stellungnahme.

Grundsätzlich halte ich es für richtig, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Bundesrichtern und Landräten anzukoppeln. Der Betrag wäre der Verantwortung und der Arbeitsbelastung angemessen. Wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben die höchste Wahlfunktion in Deutschland aus, in die man von der Bevölkerung gewählt werden kann. Uns obliegt die gesamte Bundesgesetzgebung und damit die Gestaltung eines Großteils der Lebenswirklichkeit. Es ist ein Mandat auf Zeit, das alle vier Jahre erneuert oder eben nicht erneuert werden kann.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Abgeordneten verpflichtet, ihre Entschädigung selbst festzulegen. Die Ankoppelung würde der Selbstbedienungsdiskussion den Boden entziehen

Ich halte es allerdings nicht für richtig, diese Ankoppelung jetzt und in einem Schritt zu vollziehen. Denn die damit verbundenen hohen prozentualen und absoluten Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung stoßen in der Bevölkerung auf Ablehnung, wenn gleichzeitig die Renten nur um 1,1% erhöht werden, viele Erwerbseinkommen nach langer Stagnation moderat, viele aber gar nicht steigen und ein großer Teil der Gesellschaft arm oder von Armut bedroht ist.

Das habe ich in der Fraktionssitzung am 6. Mai, als die Fraktion erstmals mit der Frage befasst war, und auch öffentlich z.B. in der SZ am 7. Mai 2008 so vertreten. Ich habe dabei darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung noch nicht beschlossen ist und ich in der SPD-Bundestagsfraktion mit zahlreichen Gegenstimmen rechne. Weil dies ist so eingetreten ist, wurde die geplante Anpassung an die Besoldung der Bundesrichter und Landräte gestoppt.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer