Frage an Marlies Volkmer von Henry K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Volkmer,
Männer in Deutschland haben eine circa 6 Jahre geringere Lebenserwartung als Frauen. Nun verstehe ich nicht, weshalb bei den Krebsvorsorgeuntersuchungen als Kassenleistung solche Unterschiede sein sollen zwischen den Geschlechtern. (gemeint ist, ab welchem Alter Anspruch auf die Vorsorge-U. besteht.) z.B.
Haut: Männer, ab 45 Jahren; -- Frauen schon ab 30 ;
Genital: Männer, ab 45 ; Frauen bereits ab 20 ;
Das widerspricht ja dem Gleichstellungsgedanken. Werden sie sich da für einen Ausgleich einsetzen ?
Freundliche Grüße , Henry Kadner
Sehr geehrter Herr Kadner,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit Früherkennungs- bzw. Screeninguntersuchungen sollen Krankheiten in einem Vorstadium entdeckt werden, wenn sich der Teilnehmer noch als "gesund" betrachtet. Durch die zeitlich vorverlagerte Diagnose soll eine erfolgreichere Therapie ermöglicht und eventuelle Komplikationen vermieden werden.
Zuständig für die Entscheidung darüber, ab welchem Alter eine Früherkennungsmaßnahme von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Der G-BA verabschiedet Richtlinien, die sehr unterschiedliche Altersgrenzen für die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen vorsehen, wobei in der Regel lediglich der Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme festgelegt wurde.
Den Entscheidungen zugrunde liegen Feststellungen zum Nutzen der jeweiligen Untersuchungen für Personen unterschiedlicher Altersgruppen. Dieser Nutzen ist wissenschaftlich belegt durch entsprechende Untersuchungen.
Ich habe keinen Anlass, an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu zweifeln. Wenn es neue Erkenntnisse geben sollte bezüglich des Nutzens einer Früherkennungsmaßnahme, wird das Gremium erneut darüber beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer