Frage an Marlies Volkmer von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,
im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist zu lesen:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wie ist dieser Artikel mit der Tatsache in Übereinklang zu bringen, dass es nach dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung dem Staat erlaubt ist zum Beispiel elektronische Kommunikationsdaten aus Arztpraxen zu speichern, die von Geistlichen oder von Abgeordneten nicht?
Ich persönlich lehne jede Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat zum späteren Gebrauch ab.
Ich bin der Auffassung, dass allein schon die Tatsache, dass man sich zukünftig nicht mehr sicher sein kann, wer was wann protokolliert einen erheblichen Eingriff in meine persönliche Freiheit darstellt - unabhängig davon, dass man als Arzt schon seine Schweigepflicht nicht mehr garantieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schreiber