Frage an Marlies Volkmer von Stefan B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,
darf ich Sie um einen Rat in Sachen private Krankenversicherung bitten?
Als W2-Professor an einer Fachhochschule in den neuen Bundesländern bin ich zu 50% beihilfeberechtigt. Die restlichen 50% habe ich bisher in einem Tarif versichert, welcher preigünstiger und der Kostensituation in den NBL und meiner Besoldung speziell Rechnung trägt (sogenannter Osttarif).
Nach Wegfall des 10% Abschlags auf die GOÄ/GOZ sah mein Tarif eine Umstellung auf einen höherwertigen Versicherungsschutz ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung vor. Da ich aber auch nur ein "Ostgehalt" als Besoldung erhalte und mit dem bisherigen Versicherungsschutz zufrieden war, habe ich diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen.
Nach Angaben meiner Versicherung sind innerhalb meines Tarifs nur noch 3000 Personen krankenversichert, wobei für Kinder, Frauen und Männer getrennt kalkuliert wird. Da dieser Tarif von Seiten der Versicherung nicht mehr aktiv beworben wird und die Leistungen von allen Versicherten innerhalb des Tarifs getragen werden müssen, wäre mit einer starken Prämiensteigerung in Zukunft zu rechnen.
Meine Frage nun, ist es möglich, dass die Prämien innerhalb dieses Tarifs die
des Normaltarifs (Westtarif) übersteigen, obwohl die Leistungen geringer sind?
Ich trage mich nun mit dem Gedanken, ab 1.9.2009 in den Basistarif zu wechseln, den dann ja wohl jede PKV anbieten muss. Gibt es zu diesem Tarif schon nähere Details hinsichtlich der Leistungen und der Prämien?
Für Ihre Informationen bedanke
ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. S. Bischoff
Sehr geehrter Prof. Bischoff,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch zum Thema private Krankenversicherung und Basistarif. Leider darf ich Ihnen als Bundestagsabgeordnete keine Empfehlungen zu Ihrer individuellen Versicherungssituation geben.
Die Ausgestaltung der Krankenversicherungstarife obliegt den jeweiligen PKV-Unternehmen, die über Leistungsumfang und Prämien für ihre Produkte frei entscheiden. Ich möchte deswegen nur kurz auf zwei Aspekte Ihrer Frage eingehen. Nähere Informationen zur genauen Ausgestaltung (Leistungskatalog und Prämien) des Basistarifs gibt es noch nicht. Da Sie beihilfeberechtigt sind, steht Ihnen jedoch schon heute der Standardtarif offen, der in vielen Punkten (keine Risikoprüfung, Leistungskatalog analog zur GKV) dem späteren Basistarif entspricht.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer