Frage an Marlies Volkmer von Monika L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,
glauben Sie an die Unabhängigkeit der Richter in Sachsen??
Wenn ein Bürger in Sachsen z.B.bei dem Verwaltungsgericht eine Klage einreicht, so sind durch das sächs. Landesgesetz alle Richter der Verwaltungsgerichte in äußerer Abhängigkeit der Landesregierung, also der Exekutive.
Der Justizminister ist der Dienstvorgesetzte jedes Einzelnen, der für die Entscheidung zuständigen Richter.
Der Minister hat das letzte Wort über den Inhalt der Dienstzeugnisse der Richter. Er entscheidet über ihre Karriere , also über den weiteren Lebensweg. Er lässt in anhängigen Gerichtsverfahren die "Sachbehandlung" durch die Richter in Geschäftsprüfungen überwachen. Kann ein lebenserfahrener Mensch an die innere Unabhängigikeit der Richter glauben? Glauben Sie daran?
Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Macht , welche ausgeübt wird, auch kontrolliert werden kann.
Ihre Meinung ist mir wichtig.
Mit freundlichen Grüßen Monika Lenke
Sehr geehrte Frau Lenke,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Juni auf abgeordnetenwatch.de.
Die Rechtsprechung ist nach Art. 92 des Grundgesetzes den Richtern anvertraut. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG). Sie unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinerlei Weisungen.
Richter können nicht abgesetzt oder versetzt werden, auch nicht durch den jeweiligen Justizminister. Eine Dienstaufsicht sorgt lediglich dafür, dass sie ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigen. Nur bei schweren Dienstpflichtverletzungen, etwa Unterschlagung von Beweismaterial, kann ein Richter entlassen werden.
Wären Richter nicht unabhängig, würden sich Abhängigkeiten in Urteilen widerspiegeln. Das würde angesichts der medialen Öffentlichkeit in unserer Zeit auf Dauer nicht zu verbergen sein.
Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass eine demokratische Exekutive nicht versuchen wird, auf die Urteilsentscheidungen von Richtern direkt oder indirekt Einfluss zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer