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Frage von Marcus A. •

Frage an Marlies Volkmer von Marcus A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

sie haben auf Dr. Gregers Fragen geantwortet. Aus der Antwort ergeben sich neue Fragen. Zitate Ihrer Antwort in Doppelpunkten.

. Elektronische Gesundheitskarte

Die Einführung Gesundheitskarte bewerte ich – trotz der umfangreichen Investitionen der Solidargemeinschaft sowie der Ärzte – als positiv. :
Wo kommt dieses Geld her und auf welche Höhe wird sich die Summe REAL belaufen? Wird dieses Geld bei der Behandlung Kranker fehlen?

:Ihre Einführung wird dafür sorgen, dass zwischen den verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen keine wichtigen Informationen verloren gehen, Doppeluntersuchungen verhindert und Therapien besser aufeinander abgestimmt werden, z.B. durch Vermeidung von Komplikationen wegen Arzneimittelunverträglichkeiten. :

Wer bezahlt heute Doppeluntersuchungen? Wer haftet für die Aktualität und Vollständigkeit der Daten z.B. Unverträglichkeiten, wenn der Pat. Daten ändern kann?

:Auf diesem Weg können der Patientenschutz verbessert und die Effizienz des Systems erhöht werden. Ganz wichtig ist jedoch, dass stets der Patient Herr seiner Daten bleibt und selbst entscheidet, was auf der Karte steht und was nicht.:

Wie sieht es um die Effizienz aus wenn die Handlingzeiten der Karte so hoch sind, wie im www. beschrieben?
Ist wirklich sicher, dass der Patient Herr seiner Daten ist? Wie soll EFFEKTIV verhindert werden, dass Unbefugte Zugriff auf meine Daten haben( Krankenkassen, Arbeitgeber, Banken,...???)?
Sie sprechen davon, dass die Daten auf der Karte gespeichert sind. Sind sie dessen wirklich sicher? Geht die Politik und die Industrie nicht davon aus, das die Daten auf Megaservern gespeichet werden.
Wie sieht die Antwort Datensicherheit unter dieser Annahme aus?
Sind meine vertraulichen Gespräche und Infos mit meinen Ärzten ab sofort als öffentlich zu betrachten? Muß ich selektieren, welche Info ich getrost an meinen Arzt geben darf?

vielen Dank für die Antwort

M. Alscher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Alscher,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Mai auf abgeordnetenwatch.de.

Nach Berechnungen der Krankenkassen und der Vertretungen der Ärzte wird die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Ausgaben in Höhe von bis zu 1,4 Milliarden Euro erfordern. Für die entstehenden Kosten erhalten die Ärzte und Apotheker Zuschläge von den Krankenkassen, über deren Höhe die Selbstverwaltung der Spitzenverbände im Gesundheitswesen entscheidet. Den Kosten stehen Einsparpotenziale gegenüber, beispielsweise durch die Einführung des elektronischen Rezeptes zusammen mit der Arzneimittel-Dokumentation und der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Investitionen zur Einführung der Karte nach kurzer Zeit ausgeglichen sein werden. Generell wird der derzeitige Standard bei der Behandlung Kranker aber keinesfalls darunter leiden. Im Gegenteil – die Versorgungsqualität wird verbessert. Trotz der von Ihnen angesprochenen möglichen Schwierigkeiten bei der Umstellung wird die elektronische Gesundheitskarte das Gesundheitswesen mittel- und langfristig effizienter gestalten und vor allem die Patientensicherheit erhöhen.

Doppeluntersuchungen werden – wie in der Regel jede ärztliche Untersuchung – von der jeweiligen Krankenkasse des Patienten und damit von der Versicherungsgemeinschaft bezahlt.

Die Aktualität und Vollständigkeit der Daten liegt im Verantwortungsbereich des Patienten, da die Speicherung des medizinischen Teils der Daten freiwillig ist. Da der Speicherplatz auf der Patientenkarte begrenzt ist (32 kB), werden diese Daten auf verschiedenen Datenservern gespeichert. Angaben zur Notfallversorgung (2,5 kB) werden auf der Patientenkarte gespeichert, während eine Dokumentation der eingenommenen Medikamente, der elektronische Arztbrief und die elektronische Krankenakte über gesicherte Zugangsknoten auf Fachdiensten abgelegt werden. Möglich sind auch ein Vermerk zum Organspenderstatus auf der Karte und das Hinterlegen von Messdaten für chronisch Kranke (Patientenfach). Zugriff auf diese Informationen bekommen nur Ärzte und Apotheker über eine gesicherte Online-Verbindung. Dafür brauchen sie einen elektronischen Heilberufsausweis (Health Professional Card). Nur bei gemeinsamer Verwendung von Health Professional Card und Gesundheitskarte sind Zugriffe durch Leistungserbringer möglich. Die Chipkarte soll über eine PIN geschützt werden, die dem Patienten separat ausgeliefert wird. Durch Eingabe der PIN wird der Zugriff auf den Informationsbestand über die Gesundheitskarte erst ermöglicht. Für die nötige Verschlüsselung der Daten wird die Gesundheitskarte außerdem Kryptografiefunktionen enthalten.

Die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten ist angesichts dieser Sicherheitsvorkehrungen nicht in Gefahr.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer