Frage an Marlies Volkmer von Volker T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr.Volkmer,
welche Auffassung vertreten Sie zum vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf hinsichtlich der Datenspeicherung bei Telefon und Internet ?
Sind Sie auch der Auffassung, daß damit rechtsstaatliche Prinzipien und lt. Grundgesetz festgeschriebene Bürgerrechte verletzt werden ?
Sehr geehrter Herr Thomas,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. April auf Abgeordnetenwatch. Ich stehe der Sammlung von Daten über Bürgerinnen und Bürger skeptisch gegenüber, sofern gegen sie kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. In dem vom Bundeskabinett am 18.4. verabschiedeten Gesetzentwurf wird unter anderem die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geregelt. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Verbindungsdaten (wer wann mit wem gesprochen hat) bis zu einem Jahr gespeichert werden müssen. Das sind die Daten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin erheben, um ihren Kunden gegenüber die Richtigkeit der Rechnung nachweisen zu können.
Die Bundesregierung hatte im Vorfeld dieses EU-Rahmenbeschlusses erfolgreich auf Verbesserungen zum Schutz der Bürgerrechte hingewirkt. Die Daten sollten für 24 Monate gespeichert werden. Außerdem sollten auch fehlgeschlagenen Anrufe und die örtliche Position am Ende des Gesprächs festgehalten werden. Die beiden letzten Punkte wurden gänzlich gestrichen. Die maximale Speicherung dauert nun 12 Monate, die minimale 6 Monate. Diese Regelung des geringsten Eingriffs ist im Gesetzentwurf vorgesehen.
Bundesregierung und Bundestag können sich der Umsetzung der Richtlinie nicht entziehen. Ohne Verfassungsrechtlerin zu sein bin ich zu der Auffassung gelangt, dass darin keine Verletzung des Grundgesetzes liegt. Angesichts der wichtigen Aufgabe der Terrorbekämpfung ist die Einschränkung des hohen Gutes der informationellen Selbstbestimmung durch ein Gesetz m.E. zulässig.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wird voraussichtlich eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden. Im Bundesrat werden sich auch die Bundesländer äußern. Ich darf Ihnen versichern, dass die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bei den Beratungen ebenso im Blick behalten wie die effektive Verfolgung von Terror und organisierter Kriminalität.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer