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Marlies Volkmer
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Frage von Thomas L. •

Frage an Marlies Volkmer von Thomas L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

als jungen Erwachsenen habe ich letzte Woche mit Erschrecken die Gesetzesinitiative aus Bayern zum "Verbot von Killerspielen" gelesen.
Ich würde mich freuen, wenn sie kurz schildern könnten, wie sie zu diesem Gesetzentwurf im speziellen und zu der Thematik im allgemeinen stehen.
Leider habe ich in letzter Zeit feststellen müssen, dass in der Diskussion um das sicher hochbrisante des Schutzes der Jugend vor schädlichen Einflüssen aus der Computerwelt (seien es Spiele oder das Internet mit Chats und Foren) nur allzuoft oberflächliche, bei näherer Betrachtung keiner objektiven Überprüfung standhaltenden Argumente genutzt werden.
Ich würde mich freuen, wenn sie sich sachlich und objektiv mit diesem Thema befassen würden und (sollte die Gesetztesvorlage es tatsächlich in dieser Form bis in den Bundestag schaffen) bitte auch beachten, dass ein totales Verbot solcher Spiele, die ja auch jetzt schon für Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich sein sollten, faktisch einer Zensur gleichkäme, die so mit dem Grundgesetz meiner Meinung nach nicht zu vereinbaren ist und dem demokratischen Grundgedanken zuwider läuft.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Liebig,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12.Februar 2007 auf abgeordnetenwatch. Auch wenn ich das Interesse der Spielenden an so genannten „Killerspielen“ nicht nachvollziehen kann, trete ich nicht für deren Verbot ein und unterstütze nicht den Gesetzentwurf aus Bayern. Ich meine, dass mit den Jugendschutzbestimmungen und den Regeln des Strafgesetzbuches hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden. Allerdings gibt es ein Vollzugsdefizit.

Das Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion ist es, insbesondere den Handel in die Pflicht zu nehmen, konsequent sämtliche Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu gehören eine optisch vergrößerte Alterskennzeichnung und eine nach Altersstufen aufgebaute Regalsortierung in Geschäften und Videotheken.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss jederzeit die Jugendfreigabe eines Computerspiels in Frage stellen, erneut überprüfen und es gegebenenfalls indizieren können.

Das Wesentliche aber ist die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Hier müssen insbesondere die Eltern, aber auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte für den Umgang mit Medien sensibilisieren und deren verantwortungsvolle Nutzung vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer