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Marlies Volkmer
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Frage von Robert S. •

Frage an Marlies Volkmer von Robert S. bezüglich Gesundheit

Hallo erneut Frau Volkmer

da Sie sowohl im Ausschuss für Gesundheit, als auch im Ausschuss für Verbraucherschutz Mitglied sind, habe ich eine diesbezügliche Frage an Sie:

könnten Sie sich ein Verbraucherinformationsgesetz vorstellen, dass dem Bürger über Verstöße gegen Standards mehr Informationen gibt, außer dass es irgendwo irgendetwas gegeben hat?
Die einzige Information, die man zur Zeit bekommt lautet z.B.
"Es existiert ein Gebäck, dass mehr als die Höchstmenge an Stoff XY enthält."
Oder
"Es existiert ein Mineralwasser im südlichen Raum, dass den Stoff YZ enthält."
Und diese Information erhält man (wenn überhaupt) auch nur über umständliche Suche im Internet. ( Das Internet ist ja kein Problem, aber die Suche...)
Kann man das nicht besser kennzeichnen und Ross und Reiter nennen, so wie es in anderen Ländern der EU gemacht wird?
Eine zeitnahe Veröffentlichung wäre natürlich auch nicht schlecht.
Mich zum Beispiel würde Marke, Hersteller, Region und ggf. der Laden/die Ladenkette interessieren, die betroffen ist.

Leider wird immer die Begründung gebracht, dass so etwas geschäftsschädigend für betroffene Unternehmen sei. Ich glaube aber, dass das Recht auf gesunde Ernährung höher zu bewerten ist, als die finanzielle Situation von Unternehmen.

MfG Robert Schöne

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schöne,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Januar auf abgeordnetenwatch. Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion hat der Bundestag das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verabschiedet. Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Auch der Bundesrat hat diesem ersten eigenständigen Verbraucherinformationsgesetz - anders als 2005 - im September 2006 zugestimmt. Leider konnte das Gesetz bis jetzt nicht in Kraft treten, da der Bundespräsident die Ausfertigung verweigert hat. Herr Köhler vertritt die Ansicht, einzelne Regelungen des VIG seien verfassungswidrig. Ich teile diese Auffassung nicht, bin aber froh, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine schnelle Überarbeitung des Gesetzes zugesagt hat. Wann die im Folgenden dargestellten Regelungen Gültigkeit erlangen, ist deshalb noch offen.

Das VIG verleiht den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Gewicht: Nach bisheriger Rechtslage konnten lediglich bei Verstößen gegen das Lebens- und Futtermittelrecht die betroffenen Produkte und auch nur dann genannt werden, wenn sie sich noch auf dem Markt befanden. Jetzt werden die Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen das geltende Lebensmittelrecht grundsätzlich zu informieren. Das wurde auf Druck der SPD mit einer Verschärfung der ursprünglich im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehenen "Kann-Regelung" in eine "Soll-Regelung" erreicht. So sollen die Behörden die Öffentlichkeit zum Beispiel informieren bei Verdacht auf Gefahr für die menschliche Gesundheit, über Täuschungen, über ekelerregende Lebensmittel wie zum Beispiel Gammelfleisch, oder wenn Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung vorliegen, die aber wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt ist. Das gilt zum Beispiel für Acrylamid in Chips und Lebkuchen.

Neu ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich nun auch selbst an die Behörden wenden können, um Informationen zu bekommen, etwa über die Beschaffenheit beziehungsweise die Behandlung von Verpackungen. Sie können erfahren, ob zum Beispiel bei einer Saftverpackung eine bestimmte Druckchemikalie verwendet wurde oder nicht.

Bei Rechtsverstößen darf die Auskunft nicht unter Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verweigert werden und ist kostenfrei. Der Geltungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes umfasst nicht nur Lebens- und Futtermittel sondern auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Dazu gehört alles, was mit Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln in Berührung kommt (Verpackungen, Behältnisse und ähnliches), und alles, was dazu bestimmt ist, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (zum Beispiel Körperpflege, Kleidung, Bettwäsche).

Wir werden beobachten, wie sich das Verbraucherinformationsgesetz bewährt. Die Praxis wird zeigen, ob das Gesetz wirksam ist oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind: Wir wollen den Informationsanspruch auf weitere Produkte und Dienstleistungen erweitern. Und wir wollen, dass auch die Wirtschaft ihre Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrnimmt und ihnen Zugang zu ihren Informationen gewährt. Denn bei den Unternehmen liegen alle Daten vor, die eine bewusste Auswahl ermöglichen und eine eigenverantwortliche Marktteilnahme gewährleisten. Sollte sich die Wirtschaft hier nicht bewegen, werden wir gesetzliche Maßnahmen prüfen.

Dieses Gesetz ist ein wichtiger, erster Schritt auf dem Weg zum transparenten Markt. Weitere Schritte müssen folgen, denn neben Lebensmittelkontrollen und harten Sanktionen bei Verstößen ist die Transparenz das wichtigste Instrument im Kampf gegen Lebensmittelskandale. Ohnehin stehen die Unternehmen in der Pflicht, denn nach einer seit Anfang 2005 geltenden EU-Verordnung (178/2002) müssen sie Verfahren und Systeme zur stufenübergreifenden Rückverfolgung bereitstellen. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen sich gegenseitig kontrollieren, und Lebensmittel müssen lückenlos rückverfolgbar sein, damit mangelhafte Produkte auf allen Produktionsstufen schnell identifiziert und vom Markt genommen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer