Frage an Marlies Volkmer von manfred B. bezüglich Gesundheit
Werte Genn. Dr.Volkmer,
da ich vergangene Woche Dich (bin SPD Mitglied) in einer Sendung des NDR mit Thema "Schweigen der Ärzte" zum Patientenrecht gesehen habe und ich in ähnlicher Situation mit dem Ärztepfusch (Schlaganfall durch verpfuschte Hernien-OP ) befinde und nach einer ersten außergerichtlichen Einigung mit der RuV jetzt die schriftliche Absage erhielt, meine konkrete Frage:
" 2 Gutachten von der Schiedsstelle in Hannover haben mir belegt, dass mein Schlaganfall nach der OP durch eine Nachblutung mit großem Blutverlust und zu einem Hirninfarkt führte, der erst 32 Stunden nach eingetretenem Vorgang einigermaßen behandelt wurde und die Spätfolgen heute so durch Lähmung und teilweisen Sprachverlust mich zum Invaliden machte.
Die Ablehnung der finanziellen Regelung hat mich so in eine depressive Situation versetzt, dass ich mich frage, ob ich in einem Rechtsstaat lebe und nach 3 Jahren erst durch eine Klage in eine vorteilhaftere Situation gelangen Kann.?
MFG Manfred Bähr
Lieber Genosse Bähr,
vielen Dank für Deine Anfrage. Dein Schicksal geht mir sehr nahe, zumal es nach Deiner Schilderung vermeidbar gewesen wäre.
Ich bin keine Anwältin, zumal nicht für Medizinrecht, und kann Dir deshalb keinen Rat für Deinen konkreten Fall geben. Dass zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, ist nicht ungewöhnlich. Allerdings sind die Verfahren nicht in allen Bundesländern transparent, was dringend reformiert werden muss. Außergerichtliche Einigungen haben u.a. das Ziel, dass die Akzeptanz der Entscheidungen gesteigert wird. Dein Fall belegt allerdings, dass dies nicht so sein muss.
Hilfreich wäre es für Dich sicher gewesen, wenn es schon heute eine Verpflichtung der Krankenkassen gegeben hätte, Dich bei der Durchsetzung Deiner Rechte zu unterstützen. Bisher ist dies – bei gesetzlichen und privaten Kassen – eine freiwillige Regelung, die nicht allzu häufig in Anspruch genommen wird.
Die SPD fordert seit langem, dass die Krankenkassen zur Unterstützung ihrer Versicherten verpflichtet werden. Genauso fordern wir, dass gerichtliche Verfahren – wenn es denn zu solchen kommt – beschleunigt werden. Die heutigen Verfahrensdauern sind für geschädigte Patientinnen und Patienten unzumutbar.
Beide Forderungen waren u.a. in einem Eckpunktepapier für ein Patientenrechtegesetz enthalten, das die SPD-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode erarbeitet hat. Mit der Union war ein solches Gesetz damals nicht durchsetzbar. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte haben wir in dieser Legislatur einen Antrag erarbeitet ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf ), der am 8. April 2011 abschließend im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden wird.
Mittlerweile will auch die schwarz-gelbe Koalition ein Patientenrechtegesetz schaffen. Allerdings gibt es noch keinen Zeitplan, wann ein konkreter Entwurf vorliegen wird und wann das Gesetz in Kraft treten soll. Insofern hoffe ich, dass Du einen guten Anwalt hast, der Deine Interessen bestmöglich vertritt.
Alles Gute für Deine Gesundheit und herzliche Grüße
Marlies Volkmer