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Marlies Volkmer
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Frage von Constanze W. •

Frage an Marlies Volkmer von Constanze W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Über die Tatsache, dass die SPD z.Zt. nicht in Regierungsverantwortung ist, bin auch ich informiert, ebenso wie über die Tatsache, dass die SPD das AMNOG abgelehnt hat. Die Frage ist jedoch, ob es sich die SPD - Fraktion als Oppositionspartei so einfach machen kann, mit dem Finger nur auf die Koalitionsfraktionen und das BMG zu zeigen. Das Gesetz soll am 17.12.2010 im Bundesrat zur Abstimmung kommen.

1. Was unternehmen die SPD und die SPD regierten Länder, um zu erreichen, dass das AMNOG und deren \´"Omnibus-Regelungen" zu § 69 Abs. 2 SGB V in den Vermittlungsausschuss kommt?

2. Wird die SPD - Fraktion von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, gegen das AMNOG beim Bundesverfassungsgericht zu klagen?

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Westphal

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Westphal,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es ist daher nicht möglich, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser kann nur dann einberufen werden, wenn ein zustimmungspflichtiges Gesetz mehrheitlich von der Länderkammer abgelehnt wird.

Das Instrument der Verfassungsklage ist ein scharfes Schwert, das wohlüberlegt und nur in besonderen Ausnahmefällen von Angehörigen der Legislative eingesetzt werden sollte. Ich gehe momentan nicht davon aus, dass es von Seiten der SPD zu einer Verfassungsklage gegen das AMNOG kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer