Frage an Marlies Volkmer von Gunther G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Volkmer,
bitte erklären Sie mir doch folgendes zum Sterbegeld:
Warum bekommen die Nachkommen eines Beamten vom Staat das zweifache der Versorgungsbezüge ohne irgend eine Sterbegeldversicherung abschließen zu müssen - wie die Normalsterblichen!
Zeigen sich nicht auch hier, welche Privilegien die Steuerzahler den Beamten auch im Todesfall zubilligen?
Wurde das nicht durch eine arbeiterfreundliche rot grüne Regierung beschlossen?
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Gräfe
Sehr geehrter Herr Gräfe,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.
Die Beamtenschaft wurde nicht von Belastungen verschont, die andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen müssen. Hinsichtlich des Sterbegeldes gilt: Es ist nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden, sondern auch in den Beihilfevorschriften des Bundes, in denen die anteiligen Leistungen des Dienstherrn im Krankheitsfall geregelt sind.
Allerdings gibt es ein Sterbegeld im Beamtenversorgungsgesetz. Dem steht aber bei vielen Arbeitnehmern ein tarifvertraglich geregeltes Sterbegeld und in der Rentenversicherung das sogenannten Sterbevierteljahr gegenüber. Dies bedeutet, dass die Witwe/der Witwer - anders als in der Beamtenversorgung - in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weiter bezieht. Entsprechendes gilt für betriebliche Altersversorgungen, die sich am Rentenrecht orientieren.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen nützen. Bitte nehmen Sie am 27. September Ihr Wahlrecht wahr und motivieren Sie auch andere, ins Wahllokal zu gehen. Vielen Dank dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer