Frage an Marlies Volkmer von Sigismund K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,
kürzlich wurden im Deutschen Bundestag Änderungen zum Waffenrecht verabschiedet, die verschiedene wichtige Neuerungen betreffen. Doch nicht eine von diesen gibt eine klare Antwort auf die eigentlich entscheidende Frage, die der Bundespräsident in seiner Trauerrede für die Opfer von Winnenden so formuliert hat: "Tun wir genug, um uns und unsere Kinder zu schützen?"
Welche Meinung haben Sie zu einem Vorschlag, bei dem Waffen und Munition getrennt gelagert werden, damit ein potenzieller Täter keinen direkten Zugriff mehr auf Waffen und gleichzeitig Hunderte von Schuß Munition bekommt?
Benötigt ein Sportschütze zu Hause Munition?
Kann diese nicht zentral am Schießplatz in begrenzten Mengen und gesichert in personengebundenen compartments gelagert werden. Dann wäre doch ein krimineller Angriff von außen ziemlich unwahrscheinlich, denn in einem Waffengeschäft würde
der Einbrecher das Gesuchte viel einfacher und besser sortiert vorfinden.
Welchen Stellenwert hat für Sie die Einhaltung von §2 (2) des Grundgesetzes in Abwägung
mit dem Recht des Sportschützen auf Ausübung einer Sportart, die er mit gefährlichen
(und sogar halbautomatischen und automatischen) Waffen betreiben möchte?.
Mit freundlichen Grüßen
Sigismund Kobe
Sehr geehrter Herr Kobe,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.
Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag die Änderungen des Waffenrechts verabschiedet, die Konsequenz aus dem schrecklichen Vorfall in Winnenden sind.
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen:
. Die Altersgrenze für das sportliche Schießen mit Großkaliberwaffen wird von 14 auf 18 Jahre angehoben.
. Verdachtsunabhängige Überprüfungen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen werden zugelassen.
. Ein zentrales Waffenregister soll bis 2012 errichtet werden.
. Bis Ende des Jahres gilt eine Amnestie bei der Rückgabe von illegalen Waffen.
. Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen kann regelmäßig überprüft werden.
. Grobe Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sind strafbewehrt.
. Legale Waffen müssen nach dem neuesten Stand der Technik gegen unberechtigte Nutzung gesichert werden.
Ich halte den Vorschlag der getrennten Lagerung von Waffen und Munition für richtig und bedaure, dass diese Regelung nicht Bestandteil der Änderung des Sprengstoffgesetzes wurde. Aus meiner Sicht wäre auch ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen im Sportbereich wünschenswert gewesen. Ich halte die Neuregelung dennoch insgesamt für geeignet, die Gefahr illegalen Gebrauchs legaler Waffen - wie in Winnenden und Erfurt - zu verringern. Ich habe der Neuregelung deshalb zugestimmt.
Selbstverständlich hat das Menschenrecht auf Leben und Unversehrtheit immer Vorrang vor der Ausübung eines Sports.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer