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Marlies Volkmer
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Frage von Hans-Ullrich von Z. •

Frage an Marlies Volkmer von Hans-Ullrich von Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

bekannt ist, dass Großunternehmen in Deutschland mittels der ATZ sich von AN gerne trennen. Der Staat hat dieses ermöglicht, gleichzeitig festgelegt, dass die Rente alsdann gekürzt wird. Um es Ihnen einfach zu machen, gehe ich mit 60 nunmehr in Rente, beträgt die Kürzung ca. 18% von der Rente mit 60. Es sind aber im Vergleich zu der Rente mit 60 aber kanpp 25% Kürzung, da die Beiträge nur bis 60 auch einbezahlt wurden. Dieses ist so auch in Ordnung.
Richtig wäre es dann, wenn ein Rentner mit 60 auch die gleichen Grundrechte die des Rentners mit 65 hätte, da er diese mit der Kürzung seiner Rente um ca. 25% "erworben" hat.
Leider ist es nicht so. Mit 65 darf ich verdienen soviel ich will, mit 60 auch, aber bei Rentner 60 wird die Rente entsprechend des Zuverdienstes gekürzt.
Frage: Werden Sie sich, als was auch immer, im nächsten Bundestag dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit so geändert wird, dass der mit 60 dann auch Rentenunschädlich dazu verdienen kann? Wenn nicht, stelle ich fest, dass Sie sich wohl lieber für die Schwarzarbeit einsetzen!

Ich bitte um Antwort!

Mit freundlichem Gruß

v. Zahn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Zahn,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.

Die SPD-Bundestagsfraktion engagiert sich mit einem Bündel von Maßnahmen dafür, die Arbeitslosigkeit zu senken und den demographischen Wandel zu meistern.

Einerseits ist klar: Es muss endlich gelingen, dass mehr Menschen das Renteneintrittsalter im Betrieb erreichen. Davon hängt die Finanzierbarkeit unserer Rentenversicherung ab. Davon hängt aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ab. Sie können nicht auf die Kenntnisse und Fähigkeiten der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten.

Zum anderen spricht sich die SPD dafür aus, dass die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit über 2009 hinaus fortgesetzt wird. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat hierzu gerade einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber von den CDU/CSU-Ministerien blockiert wird. Altersteilzeit hilft jüngeren Menschen, schneller in Arbeit zu kommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion tritt für gleitende Übergänge aus dem Beruf in den Ruhestand ein. Weiterbildungsangebote, Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz und altersgerechte Arbeitsplätze sollen die Leistungsfähigkeit der älteren Beschäftigten bewahren. Das Programm 50+ soll Unternehmen dazu anhalten, sich des Wissens- und Erfahrungsschatzes ihrer Mitarbeiter zu besinnen.

Auch wenn diese Maßnahmen greifen, wird es weiterhin Menschen geben, die vorzeitig in Rente gehen. Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen bei den vorgezogenen Altersrenten (also den Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze) orientieren sich an dem Grundsatz, dass durch eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente kein höheres Einkommen erzielt werden soll, als dies bei Fortführung der bisherigen Beschäftigung der Fall gewesen wäre.

Die SPD möchte hier zu verbesserten Hinzuverdienstregelungen gelangen. Insbesondere die Teilzeitbeschäftigung neben dem Bezug einer Teil-Rente wäre ein sinnvoller Weg, um einen flexiblen Übergang aus dem Erwerbsleben in die Rente zu ermöglichen.

Im Fall einer mit dem vollendeten 60. Lebensjahr in Anspruch genommenen Teilrente könnten die Hinzuverdienstgrenzen völlig entfallen, wenn durch den Teilrentenbezug im späteren Verlauf keine Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter verursacht wird.

Der Koalitionspartner CDU/CSU hat sich allerdings geweigert, hierzu Gespräche aufzunehmen, so dass eine Lösung in dieser Legislaturperiode gescheitert ist. Ich werde mich dafür einsetzen, das Thema in der neuen Wahlperiode schnell wieder aufzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer