Sehr geehrte Frau Schönberger,Frage;Was bringt das heizungshammergesetz für Mieter/innen ,mit einem geringfühgigen Einkommen?
Sollen jetzt Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen ,durch heizungshammergesetz',in die Mietschuldenfalle und Wohnungslosigkeit in Ostdeutschland getrieben werden?Wehr soll für die Höhe Kosten für den Einbau der Wärmepumpen und ihren hohen Stromverbrauch aufkommen?Bekommen Vermieter/innen ,Fördermittel für Wärmepumpen?Und wenn ,wie viel bekommen sie,ca?Sollen jetzt die Mieter/innen sämtliche Unkosten tragen?Mieterverein können sich viele Sozialschwäche Mieter/innen nicht leisten,weil die Kosten 80,-euro betragen.Zwecks saftige Mieterhöhungen heizungshammergesetz' ,führt zur bewussten Wohnungslosigkeit,was Geringverdiener,Familien mit Kindern,Rentner/innen trifft in Ostdeutschland.Da reicht das Wohngeld,nicht aus.Von was sollen dann noch die Mieter/innen leben?Dazu kommen steigende Inflationen,Teuerungsraten,Grundnahrungsmittel,Medikamente,Fahrkosten zum Arzt(Bus),Zuzahlungen beim Zahnarzt/Krankenhaus ist somit nicht mehr möglich.Beim heizungsgestz gleich Profit/mietkonzerne
Sehr geehrter Herr N.,
danke für Ihre Frage. Ich verstehe gut, dass Sie sich Sorgen um die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes besonders auf einkommensschwächere Personen machen. Leider sind viele verunsichernde Falschinformationen über das Gesetz unterwegs. Ich möchte Sie einladen, genauer hinzusehen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Wärmewende in Deutschland endlich auf den Weg gebracht werden. Das heißt: Weg von Öl und Gas, hin zu erneuerbarer Wärme.
Neben dem Klimaschutz geht es beim GEG ganz zentral darum, dass Heizen bezahlbar bleibt!
Es ist damit zu rechnen, dass die Kosten für Öl und Gas in Zukunft enorm ansteigen werden. Der Betrieb von Öl- oder Gasheizungen könnte schon bald fast unbezahlbar sein.
Sie haben recht: Klimafreundliche Heizungen sind in der Anschaffung zwar meist noch teurer, sie sparen jedoch im Betrieb immens Kosten. Insofern ist es gerade auch für Mieter*innen langfristig wichtig, dass die Vermieter*innen auf klimafreundliche Heizungen umstellen und nicht etwa bei einer teuren Ölheizung bleiben.
Dennoch ist es wichtig, Hausbesitzer*innen und Mieter*innen in dieser Zeit der Umstellung zu unterstützen. Das werden wir tun.
Mit dem Heizungsgesetz kann der Einbau klimafreundlicher Heizungen zu bis zu 70% vom Staat gefördert werden. Die für alle zugängliche Grundförderung beträgt bereits 30% des Gesamtpreises. Wer weniger zur Verfügung hat, bekommt mehr vom Staat.
So soll erreicht werden, dass der Umbau für jede*n Hausbesitzer*in möglich ist. Für besondere Härtefälle gibt es zusätzlich eine Ausnahmeregelung. Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes objektiv nicht erfüllen kann - aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten - kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen.
Auch Mieter*innen werden nicht allein gelassen: In dem Gesetz ist geregelt, dass Vermieter*innen die Modernisierungskosten zu maximal 10% auf die Mieter*innen umlegen können. Dabei wird nicht vom Gesamtpreis des Umbaus ausgegangen, sondern die erhaltenen Fördermittel und ein pauschaler Betrag für Instandhaltungskosten von 15% werden abgezogen. Vom übrigbleibenden Betrag können Vermieter*innen 10% auf Mieter*innen umlegen, was wiederum eine Mieterhöhung von 50 Cent pro Quadratmeter nicht übersteigen darf.
Das ist natürlich trotzdem eine Zusatzbelastung für Mieter*innen – die wird jedoch durch die einhergehende Reduzierung von CO2-Kosten und Heizkosten im Idealfall wieder ausgeglichen. Sollte durch die Umlage einer Heizungsmodernisierung die Miete zu einer Überbelastung werden, gibt es auch für Mieter*innen die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Härteeinwand zu erheben. Je nach Einzelfall erfolgt die Modernisierungsmieterhöhung dann nicht oder nur zu Teilen.
Es ist uns sehr wichtig, die Menschen bei den dringend nötigen Veränderungen zu unterstützen. Gerade auch, weil die aktuelle Lage vor allem inflationsbedingt für viele schwierig ist.
Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Schönberger