Marlene Schönberger
Marlene Schönberger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Schönberger,Frage:Was bedeutet genau die Härtefallregelung für Mieter/innen,mit einem geringfühgigen Einkommen?(Heizungsgesetz)

Und wann liegt eine Härtefallregelung für Mieter/innen ,mit einem geringfühgigen Einkommen vor?(Heizungsgesetz).Und konnen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen (Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen),durch die hohen Unkosten,(Heizungsgesetz),Wohngeld beantragen?Frage;Zahlen die sehr hohe Unkosten,(Heizungsgesetz),zu den Wohngeldantrage?Nach meiner persönlichen Meinung ,machen Vermieter/innen ,(Heizungsgesetz),einen Reiber,plus.Und die Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen haben in B/NK Abrechnungen,(Heizungsgesetz),hohe Nachzahlungen,Mietschulden bis zur Wohnungslosigkeit führt.Ist das ,das Ziel der grünen Regierung? Und das Mietrecht nutzt den Mieter/innen nichts,weil sie keinerlei Rechte haben.Rechte haben nur Vermieter/innen.Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz übernommen? Vielen Dank!

Marlene Schönberger
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich kann verstehen, dass Sie sich Sorgen um die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetztes auf Menschen mit geringem Einkommen machen. Die sozial-ökologische Transformation gelingt nur, wenn wir Ökologie und Soziales zusammendenken. Kosten und Belastungen müssen fair verteilt werden!  

Ein Ziel des Gesetzes ist es, Mieter*innen vor den steigenden Preisen für fossile Heizstoffe zu schützen. Der Austausch von Heizungen ist in der Anschaffung teuer, das ist richtig. Jedoch müssen funktionierende Heizungen nicht ausgetauscht werden. Wird ein Austausch nötig, können Vermieter*innen bis zu 70% vom Staat fördern lassen.  

Um Mieter*innen vor starken Mieterhöhungen zu schützen, gibt es eine Schutzklausel: Vom Gesamtbetrag der Kosten für den Heizungsaustausch wird ein pauschaler Instandhaltungskosten-Betrag von 15% und die staatliche Förderung, die Vermieter*innen erhalten, abgezogen. Vom Restbetrag können maximal 10% auf Mieter*innen umgelegt werden, wobei die Mieterhöhung 50 ct pro Quadratmeter nicht übersteigen darf. Wenn es doch zur Überbelastung kommt, können Mieter*innen einen wirtschaftlichen Härteeinwand erheben; je nach Einzelfall kommt es dann nur zu Teilen oder gar nicht zur Modernisierungsmieterhöhung. Idealerweise gleicht sich die Mieterhöhung aber durch sinkende Heizkosten aus. Mieter*innen werden damit stärker vor möglichen Preisschwankungen fossiler Heizstoffe geschützt.  

Diese Härtefallregelung bietet finanzielle Unterstützung, Ausnahmen und Beratung für Haushalte, die aufgrund ihrer finanziellen oder persönlichen Situation die Vorgaben des Gesetzes nicht umsetzen können. Sie soll sicherstellen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sozialverträglich sind und niemand unzumutbare Härten erfährt. Dabei greifen drei unterschiedliche Aspekte: Finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse oder Darlehen, Ausnahmen oder Verlängerungen von Fristen, sowie Beratungsmöglichkeiten, die bei der Umsetzung der Fördermöglichkeiten helfen können. Die Zielgruppe für diese Regelungen sind Haushalte mit geringem Einkommen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden. Das soll sicherstellen, dass alle Haushalte die Energiewende mittragen können, ohne übermäßig belastet zu werden. 

Sie fragen auch nach Wohngeldanträgen, sollten in Folge des Heizungsgesetzes Mieten steigen. Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Mietstufe individuell berechnet. Das heißt also: wenn die Miete steigt, steigt auch die Chance wohngeldberechtigt zu sein. Falls man schon Wohngeld bezieht, steigt dann entsprechend auch die Höhe der Wohngeldzahlung. Außerdem haben wir in den Verhandlungen zum Wohngeld-Plus die sogenannte „Klimakomponente“ eingeführt. Wenn energetische Sanierungen zu einer Mieterhöhung führen, steigt durch die Klimakomponente der Miethöchstbetrag des Wohngeldes um 40 ct pro Quadratmeter. 

Schutzklauseln beim Gebäudeenergiegesetz und das Wohngeld allein reichen natürlich nicht aus, um die Rechte von Mieter*innen zu stärken. Bezahlbares und sicheres Wohnen ist uns Grünen sehr wichtig. Die Bundesregierung hat deswegen die Ausgaben für sozialen Wohnungsbau im Vergleich zu 2021 mehr als verdreifacht. Außerdem stehen über das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ Mittel für junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium machen, zur Verfügung. Wir setzen uns dafür ein, qualifizierte Mietspiegel einzuführen und die Mietpreisbremse nicht nur zu verlängern, sondern auch zu verschärfen. Außerdem wollen wir, dass Indexmietverträge gedeckelt und beschränkt werden.  

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und wünsche Ihnen alles Gute! 

Mit freundlichen Grüßen 

Marlene Schönberger 

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