Frage von Hermann L. • 16.08.2013
Antwort ausstehend von Marlene Mortler CSU
(...) Zum Beispiel für Verbraucher, die an einer Überempfindlichkeit auf Milchzucker leiden. Diese Produkte sind Milch- und Milchersatzprodukten ähnlich und stehen mit ihnen im Wettbewerb. Dennoch wird auf Milchersatzprodukte nicht der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewandt. (...)
(...) Jeder landwirtschaftliche Betrieb hat einen Anspruch auf EU-Ausgleichszahlungen. Das Geld geht nicht in die eigene Tasche, sondern das Geld geht ausschließlich in den Betrieb. (...)
(...) Ich habe keine Familienangehörigen in meinem Abgeordnetenbüro bzw. im Wahlkreisbüro beschäftigt. (...)