Frage von Peter V. • 23.10.2017
Antwort von Marlene Mortler CSU • 29.01.2018
(...) Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht strafbar und somit auch kein Grund für Strafverfolgung. Zudem hat der Gesetzgeber mit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) die Möglichkeit geschaffen, beim Besitz "geringer Mengen" zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen von Strafe abzusehen. (...)