Frage an Marlene Mortler von Karl H. bezüglich Gesundheit
Was halten sie von der Legalisierung von Cannabis, Hanf, Marjuhana?
Ich bin dafür!
Warum:
Cannabis ist ein Rauschmittel und kein Rauschgift wie Alkohol!
Alkohol bringt täglich Weltweit Menschen um, Cannabis nirgendwo einen einzigen!
Alkohol macht Aggressiv, Cannabis entspannt!
Cannabis macht nicht körperlich abhängig, Alkohol schon!
1972 waren in den USA 230 000 Menschen inhaftiert und dann kam das BTMG, heute sind es 2,8 Millionen.
In jedem Hochsicherheitsgefängnis bekommt man alle Drogen! Wenn man es da schon nicht kontrollieren kann, wie sollte es da in der freien Marktwirtschaft funktionieren?
Das Verbot sorgt für den Schwarzmarkt und fördert kriminelle Strukturen wie die Mafia.
Die Prohibition scheiterte schon beim Alkohol und schuf Leute wie Al Capone.
Die Legalisierung ist für und nicht gegen den Jugendschutz, denn der Dealer fragt nicht nach dem Ausweis, der Verkäufer mit Konzession schon!
Auf dem Schwarzmarkt gibt es keine Qualitätskontrolle!
Wer sich mit dem Thema befasst hat, der weiß, dass Hanf schon vor Tausenden von Jahren als Medizin genutzt wurde und eine der nutzvollsten Pflanzen überhaupt ist. Kleidung, Nahrung, Papier, Medizin und vieles mehr lässt sich daraus herstellen und man benötigt dazu fast keine Chemie. Die Gegner sind die Pharma-Industrie und andere Lobbys und die Politiker die sich kaufen lassen!
Seit dem ersten Januar ist Hanf in Colorado legal, die Aktien für Hanfprodukte stiegen um 400 %.
In Portugal sind seit 12 Jahren alle Drogen legal: Wer Drogen hat wird nicht strafrechtlich verfolgt! Vor 12 Jahren waren Drogen ein Riesenproblem für die Regierung in Portugal. Jetzt ist es keins mehr! Der Konsum bei der Jugend geht stetig zurück! Vielleicht weil’s nicht mehr verboten und deshalb uninterresant ist? Übrigens haben von allen Drogenkonsumenten weltweit nur 10 % ein Problem damit, die anderen 90% sind Leute wie sie und ich!
Karl Huber
Quellen: Hanf, das Milliarden Dollar Kraut, Breaking the Tabu. Film von Morgan Freeman.
Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf. Buch von Jack Herrer
Sehr geehrter Herr Huber,
für mich steht die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. Daher von mir ein "Nein" zur Legalisierung von Cannabis. Die Freigabe wäre ein falsches Signal, denn vor allem für junge Menschen bestehen erhebliche Gesundheitsrisiken durch Cannabiskonsum. Die Bundesregierung hält diese für zu groß, als dass eine Legalisierung zu verantworten wäre. Ein regelmäßiger Konsum von Cannabis führt teilweise zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bis hin zu Psychosen und einer Abhängigkeit. Daher ist nicht die Legalisierung der richtige Weg, sondern gute Aufklärungsarbeit.
In der Drogenkonvention der Vereinten Nationen (VN), dem Einheitsabkommen über Betäubungsmittel von 1961, haben sich 184 Staaten, darunter Deutschland, verpflichtet, den Umgang mit Cannabis und anderen Drogen ausschließlich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken zuzulassen. Der Grund ist vor allem, dass der Missbrauch von Drogen wie Cannabis gesundheitsgefährdend ist.
Zwar ist die Häufigkeit des Cannabiskonsums in der 12- bis 17-jährigen Bevölkerung seit 2006 stark gesunken, die Zahl der Personen, die Cannabis missbräuchlich oder abhängig konsumieren, ist aber weitgehend stabil geblieben und liegt 2012 nach dem aktuellen Epidemiologische Suchtsurvey in Deutschland bei 458.000 der 18- bis 65-Jährigen. Auch die Zahlen der Deutschen Suchthilfestatistik belegen, dass über 58% der Menschen, die 2012 erstmals eine ambulante Suchtberatungsstelle aufsuchten, die Hauptdiagnose "Schädlicher Gebrauch bzw. Abhängigkeit von Cannabis" erhielten. Diese Zahlen sprechen für sich. Sie belegen die potentielle Gesundheitsgefährdung durch den Konsum von Cannabis. Als Drogenbeauftragte ist es mir deshalb wichtig, den Missbrauch von Drogen wie Cannabis zu verhindern. Auch bei einer Legalisierung bestünden die gesundheitlichen Probleme fort.
Zu Ihrem herangezogenen Vergleich zwischen Alkohol und den dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Substanzen bestehen wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Alkoholische Getränke sind nicht in erster Linie Rauschmittel und unterscheiden sich daher von den in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Substanzen. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung von Alkohol unter das Betäubungsmittelgesetz verzichtet. Ebenso betrachten auch die internationalen Suchtstoffkonventionen Alkohol nicht als Betäubungsmittel.
Die Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis durch den Gesetzgeber steht im Einklang mit dem Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 festgestellt hat (BVerfGE 90, 145 - Cannabis).
Die Bundesregierung verfolgt den in ihrer Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik angelegten Ansatz, der auf Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität basiert. Diese Nationale Strategie stellt den Menschen in den Mittelpunkt, integriert Elemente der Gesundheitspolitik, Sozialpolitik, Strafverfolgung und Entwicklungspolitik zu einem schlüssigen Gesamtkonzept und orientiert sich an den jeweiligen Lebenswelten der betroffenen Menschen. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der VN-Suchtstoffkommission, der aktuellen EU-Drogenstrategie und deren Drogenaktionsplan.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler