Markus Reichel im Sitzen
Markus Reichel
CDU
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Frage von Anna V. •

RKI-Tagesbericht (18.1.): Von 206.917 Omikron-Fällen sind nur 1.864 hospitalisiert. Das ist weniger als 1%. Wie kann eine Impfpflicht dann verhältnismäßig sein?

Markus Reichel im Sitzen
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie Ihre Besorgnis über eine Impfpflicht zum Ausdruck gebracht haben. Für die verspätete Rückmeldung entschuldige ich mich nochmals ausdrücklich.

Eine Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht kann meines Erachtens durch einen Parameter nicht begründet werden. Zudem ist es nur ein einziger Erhebungszeitpunkt innerhalb der Pandemie. Was wir aber benötigen, ist eine Untersuchung über den gesamten Zeitraum, um Zusammenhänge und Effekte sichtbar zu machen. Wie Sie sicher zur Kenntnis genommen haben, konnte die von der Bundesregierung zur Gewissensfrage erklärte Impfpflicht die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht überzeugen. Auch ich habe eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

Dennoch möchte ich festhalten: Die Entwicklung von Impfstoffen als Schutz gegen das Coronavirus hat vor gut einem Jahr vielen Menschen die Hoffnung gegeben, bald wieder ihren Alltag unbeschwert leben zu können. Auch für mich gehört die Impfung – neben anderen Maßnahmen - ganz klar zur Lösung dazu.

Wir in der Unionsfraktion haben in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Gespräche mit Expertinnen und Experten zu einer möglichen Impfpflicht geführt. Dabei ist deutlich geworden, welche rechtlichen, medizinischen und auch ethischen Fragestellungen bei der Erarbeitung eines derartigen Vorhabens beantwortet werden müssen. Im Anschluss daran haben wir einen eigenen Vorschlag für ein sogenanntes "Impfvorsorgegesetz" erarbeitet, der nicht nur verfassungskonform ist. Mit besserer Datengrundlage und mehr Vorsorge hätten wir einen effektiven Gesundheitsschutz vor künftigen Virusvarianten gewährleisten können. Der Deutsche Bundestag hätte auf einer soliden Grundlage den Impfmechanismus aktivieren können, wenn er erforderlich würde, aber eben erst dann. Denn dabei geht es um den Eingriff in Grundrechte, und ein solcher Eingriff muss eben sehr gut begründet sein und kann nicht einfach auf Vorrat beschlossen werden.

Unser Antrag hätte das Zeug dazu gehabt, das Land in dieser wichtigen Frage zu befrieden. Er ist zielgenau, geeignet, erforderlich und angemessen. Auf Grundlage dieser Lösung sollten wir daher weiter beraten, wie wir uns bestmöglich aufstellen können, um vor den nächsten Wellen der Pandemie gewappnet zu sein. Das Angebot steht, alle demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages sollten es annehmen.

Freundliche Grüße

Markus Reichel 

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