
(...) Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen „Sittenwidrigkeit“Sittenwidrigkeitnt-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen. (...)